Bei der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung VVaG gelten bestimmte Situationen als besondere gefahrerhöhende Umstände, die angezeigt werden müssen – etwa wenn sich abgefragte Angaben ändern, die Wohnung länger als 60 Tage unbeaufsichtigt leer steht oder vereinbarte Sicherungen nicht mehr funktionsfähig sind.
Eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung kann insbesondere in folgenden Fällen vorliegen:
- Ein Umstand ändert sich, nach dem im Antrag gefragt worden ist.
- Anlässlich eines Wohnungswechsels ändert sich ein Umstand, nach dem im Antrag gefragt worden ist.
- Die ansonsten ständig bewohnte Wohnung bleibt länger als 60 Tage oder über eine für den Einzelfall vereinbarte längere Frist hinaus unbewohnt und wird auch nicht beaufsichtigt. Beaufsichtigt ist eine Wohnung nur dann, wenn sich während der Nacht eine dazu berechtigte volljährige Person darin aufhält.
- Vereinbarte Sicherungen sind beseitigt, vermindert oder in nicht gebrauchsfähigem Zustand. Das gilt auch bei einem Wohnungswechsel.
Was bedeutet das konkret?
Der Abschnitt zählt Situationen auf, die als besondere gefahrerhöhende Umstände gelten und deshalb angezeigt werden müssen. Dazu gehören Änderungen von Angaben, nach denen im Antrag gefragt wurde – auch bei einem Wohnungswechsel. Ebenso zählt dazu ein längeres, unbeaufsichtigtes Leerstehen der Wohnung sowie das Fehlen oder die Beeinträchtigung vereinbarter Sicherungen.
Häufige Fragen
Ab wann gilt eine leer stehende Wohnung als gefahrerhöhender Umstand?
Wenn die ansonsten ständig bewohnte Wohnung länger als 60 Tage oder über eine für den Einzelfall vereinbarte längere Frist hinaus unbewohnt bleibt und dabei nicht beaufsichtigt wird.
Wann gilt eine Wohnung als beaufsichtigt?
Eine Wohnung ist nur dann beaufsichtigt, wenn sich während der Nacht eine dazu berechtigte volljährige Person darin aufhält.
Spielen vereinbarte Sicherungen eine Rolle?
Ja. Sind vereinbarte Sicherungen beseitigt, vermindert oder in nicht gebrauchsfähigem Zustand, kann eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung vorliegen. Das gilt auch bei einem Wohnungswechsel.
Was passiert bei einem Wohnungswechsel?
Ändert sich anlässlich eines Wohnungswechsels ein Umstand, nach dem im Antrag gefragt wurde, kann dies eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung darstellen. Ebenso, wenn vereinbarte Sicherungen beeinträchtigt sind.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Comfort 2024