Bei der Ammerländer Versicherung VVaG in der Hausratversicherung sind versicherte Sachen des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person weltweit auch dann geschützt, wenn sie sich vorübergehend außerhalb des Versicherungsortes befinden – hier erfahren Sie, was als vorübergehend gilt, welche Regeln für Wehr- und Zivildienst, Einbruchdiebstahl, Raub sowie Sturm und Hagel gelten und bis zu welcher Höhe entschädigt wird.
Versicherte Sachen sind weltweit auch versichert, solange sie sich vorübergehend außerhalb des Versicherungsortes befinden. Voraussetzung ist, dass sie Eigentum des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person sind oder deren Gebrauch dienen. Zeiträume von mehr als drei Monaten gelten nicht als vorübergehend.
Unselbständiger Hausstand während Wehr- und Zivildienst oder Ausbildung
Hält sich der Versicherungsnehmer oder eine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Person zur Ausbildung oder zur Ableistung des Wehr- oder Zivildienstes außerhalb der Wohnung auf, so gilt dies als vorübergehend. Dies gilt so lange, bis ein eigener Hausstand begründet wird.
Einbruchdiebstahl
Für Schäden durch Einbruchdiebstahl müssen die dafür genannten Voraussetzungen erfüllt sein.
Raub
Bei Raub besteht Außenversicherungsschutz in den Fällen, in denen der Versicherungsnehmer versicherte Sachen herausgibt oder sich wegnehmen lässt, weil eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben angedroht wird, die an Ort und Stelle verübt werden soll. Dies gilt auch, wenn der Raub an Personen begangen wird, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben.
Der Außenversicherungsschutz erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Sachen, die erst auf Verlangen des Täters an den Ort der Wegnahme oder Herausgabe gebracht werden.
Sturm und Hagel
Für Sturm- und Hagelschäden besteht Außenversicherungsschutz nur innerhalb von Gebäuden.
Entschädigungsgrenzen
- Die Entschädigung im Rahmen der Außenversicherung ist insgesamt auf 10 Prozent der Versicherungssumme, höchstens auf 10.000,- EURO begrenzt.
- Für Wertsachen (auch Bargeld) gelten zusätzlich Entschädigungsgrenzen.
Was bedeutet das konkret?
Die Außenversicherung schützt Ihren Hausrat auch dann, wenn er sich zeitweise nicht am Versicherungsort befindet – und zwar weltweit. Als vorübergehend gilt dabei ein Zeitraum von bis zu drei Monaten; bei Ausbildung, Wehr- oder Zivildienst gilt der Aufenthalt so lange als vorübergehend, bis ein eigener Hausstand begründet wird. Für Einbruchdiebstahl, Raub sowie Sturm und Hagel gelten jeweils besondere Bedingungen, und die Entschädigung ist der Höhe nach begrenzt.
Häufige Fragen
Wie lange gilt ein Aufenthalt außerhalb des Versicherungsortes noch als vorübergehend?
Als vorübergehend gelten Zeiträume bis zu drei Monaten. Zeiträume von mehr als drei Monaten gelten nicht als vorübergehend.
Gilt der Schutz auch während Ausbildung, Wehr- oder Zivildienst?
Ja. Ein Aufenthalt zur Ausbildung oder zur Ableistung des Wehr- oder Zivildienstes außerhalb der Wohnung gilt als vorübergehend – und zwar so lange, bis ein eigener Hausstand begründet wird.
Sind Sturm- und Hagelschäden im Freien mitversichert?
Nein. Für Sturm- und Hagelschäden besteht Außenversicherungsschutz nur innerhalb von Gebäuden.
Bis zu welcher Höhe wird im Rahmen der Außenversicherung entschädigt?
Die Entschädigung ist insgesamt auf 10 Prozent der Versicherungssumme begrenzt, höchstens jedoch auf 10.000,- EURO. Für Wertsachen einschließlich Bargeld gelten zusätzlich Entschädigungsgrenzen.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Comfort 2024