Ansprüche aus dem Glasversicherungsvertrag der Ammerländer Versicherung VVaG verjähren nach drei Jahren, wobei die Frist mit dem Ende des Jahres beginnt, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den maßgeblichen Umständen und der Person des Schuldners erfährt. Wird ein Anspruch beim Versicherer angemeldet, ist die Zeit bis zur Entscheidung in Textform von der Fristberechnung ausgenommen.
Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren.
Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Voraussetzung ist außerdem, dass der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und von der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder diese ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.
Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei dem Versicherer angemeldet worden, wird bei der Fristberechnung ein bestimmter Zeitraum nicht mitgezählt. Nicht berücksichtigt wird die Zeit zwischen der Anmeldung und dem Zugang der Entscheidung des Versicherers beim Anspruchsteller. Diese Entscheidung wird in Textform mitgeteilt, zum Beispiel per E-Mail oder Brief.
Was bedeutet das konkret?
Ansprüche aus dem Vertrag können nur für eine begrenzte Zeit geltend gemacht werden: Sie verjähren nach drei Jahren. Diese Frist läuft ab dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und man von den wichtigen Umständen und dem Schuldner Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen. Meldet man einen Anspruch beim Versicherer an, wird die Zeit bis zu dessen schriftlicher Entscheidung nicht auf die Frist angerechnet.
Häufige Fragen
Wie lange dauert es, bis Ansprüche aus dem Vertrag verjähren?
Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren.
Ab wann läuft die Verjährungsfrist?
Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.
Was passiert mit der Frist, wenn ich einen Anspruch beim Versicherer anmelde?
Der Zeitraum zwischen der Anmeldung und dem Zugang der in Textform mitgeteilten Entscheidung des Versicherers beim Anspruchsteller wird bei der Fristberechnung nicht mitgezählt.
In welcher Form teilt der Versicherer seine Entscheidung mit?
Die Entscheidung wird in Textform mitgeteilt, zum Beispiel per E-Mail oder Brief.
Inhalte aus: Bedingungen Glasversicherung 2023