Über die Auflösung der Ammerländer Versicherung VVaG im Bereich Glas entscheidet ausschließlich eine eigens dafür einberufene Mitgliedervertreterversammlung, in deren Einladung auf diesen Zweck hingewiesen werden muss. Der Auflösungsantrag verlangt Einstimmigkeit des Vorstands oder mindestens die Hälfte der Mitgliedervertreter, für die Beschlussfähigkeit müssen 3/4 anwesend sein, und die Aufsichtsbehörde muss die Auflösung genehmigen.
Die Auflösung des Vereins kann nur in einer eigens dafür einberufenen Mitgliedervertreterversammlung beschlossen werden. In der Einladung muss auf diesen besonderen Zweck der Versammlung hingewiesen werden.
Der Auflösungsantrag muss gestellt werden:
- einstimmig vom Vorstand oder
- von mindestens 50 % der Mitgliedervertreter.
Die Mitgliedervertreterversammlung ist nur dann beschlussfähig, wenn 3/4 der Mitgliedervertreter anwesend sind. Ist die Beschlussfähigkeit nicht gegeben, muss binnen vier Wochen eine neue Mitgliedervertreterversammlung einberaumt werden. Diese ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitgliedervertreter beschlussfähig.
Der Verein gilt als aufgelöst, wenn 3/4 der erschienenen Mitgliedervertreter dafür stimmen und die Aufsichtsbehörde die Genehmigung dazu erteilt hat. Mit dem Beschluss über die Auflösung des Vereins kann auch der Beschluss über eine Bestandsübertragung auf ein anderes Unternehmen verbunden werden.
Die zwischen dem Verein und seinen Mitgliedern bestehenden Versicherungsverträge erlöschen vier Wochen nach der Bekanntgabe des von der Aufsichtsbehörde genehmigten Auflösungsbeschlusses. Dies gilt, sofern keine Bestandsübertragung erfolgt.
Was bedeutet das konkret?
Eine Auflösung des Vereins ist nur unter strengen Voraussetzungen möglich: Es braucht eine speziell dafür einberufene Versammlung, einen Antrag vom Vorstand oder von mindestens der Hälfte der Mitgliedervertreter sowie eine ausreichende Anwesenheit. Zusätzlich müssen 3/4 der Erschienenen zustimmen und die Aufsichtsbehörde muss genehmigen. Findet keine Bestandsübertragung statt, enden die Versicherungsverträge vier Wochen nach Bekanntgabe des genehmigten Auflösungsbeschlusses.
Häufige Fragen
Wer darf den Antrag auf Auflösung des Vereins stellen?
Der Auflösungsantrag muss entweder einstimmig vom Vorstand oder von mindestens 50 % der Mitgliedervertreter gestellt werden.
Wann ist die Versammlung für die Auflösung beschlussfähig?
Beschlussfähig ist die Mitgliedervertreterversammlung nur, wenn 3/4 der Mitgliedervertreter anwesend sind. Fehlt die Beschlussfähigkeit, wird binnen vier Wochen eine neue Versammlung einberufen, die dann unabhängig von der Zahl der Erschienenen beschlussfähig ist.
Wann gilt der Verein als aufgelöst?
Der Verein gilt als aufgelöst, wenn 3/4 der erschienenen Mitgliedervertreter dafür stimmen und die Aufsichtsbehörde die Genehmigung erteilt hat.
Was passiert mit meinem Versicherungsvertrag bei einer Auflösung?
Sofern keine Bestandsübertragung auf ein anderes Unternehmen erfolgt, erlöschen die Versicherungsverträge vier Wochen nach der Bekanntgabe des von der Aufsichtsbehörde genehmigten Auflösungsbeschlusses.
Inhalte aus: Bedingungen Glasversicherung 2023