Bei der Ammerländer Versicherung VVaG in der Glasversicherung dient die Verlustrücklage dazu, außergewöhnliche Verluste aus dem Geschäftsbetrieb abzudecken. Sie beträgt mindestens 20 % der Beitragseinnahme für eigene Rechnung und wird aus dem Jahresüberschuss gespeist, wobei die Entnahme pro Jahr begrenzt ist.
Zur Deckung eines außergewöhnlichen Verlustes aus dem Geschäftsbetrieb wird eine Rücklage (Verlustrücklage) im Sinne des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) gebildet. Sie beträgt mindestens 20 % der Beitragseinnahme für eigene Rechnung.
Solange die Verlustrücklage den Mindestbetrag noch nicht erreicht hat oder ihn nach einer Entnahme noch nicht wieder erreicht hat, fließt ihr der volle Jahresüberschuss zu.
Ist die Mindestrücklage erreicht und übersteigen beim Ablauf eines Geschäftsjahres die Einnahmen des Vereins die Ausgaben, so fließen mindestens 10 % des Überschusses dieser Rücklage zu. Das gilt so lange, bis die Rücklage wieder 20 % der Beitragseinnahmen für eigene Rechnung erreicht oder wieder erreicht hat.
Die Mitgliedervertretung kann darüber hinaus – auf Vorschlag des Vorstandes – weitere Teile des Jahresüberschusses der Verlustrücklage zuführen.
Diese Rücklage darf in einem Jahr nur bis zu 25 % ihrer Gesamtsumme verwendet werden. Auch dies gilt nur insoweit, als sie den Betrag der Mindestrücklage nicht unterschreitet. Mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde kann in einzelnen Geschäftsjahren davon abgewichen werden.
Neben der Verlustrücklage können andere Gewinnrücklagen (freie Rücklagen) gebildet werden.
Was bedeutet das konkret?
Der Verein legt für den Fall außergewöhnlicher Verluste eine Verlustrücklage an, die mindestens 20 % der Beitragseinnahme für eigene Rechnung betragen muss. Bis dieser Mindestbetrag erreicht ist, wird der gesamte Jahresüberschuss dafür verwendet; danach fließen mindestens 10 % des Überschusses zu, bis die 20 % wieder erreicht sind. Pro Jahr dürfen höchstens 25 % der Rücklagensumme entnommen werden, und die Mindestrücklage darf dabei nicht unterschritten werden. Neben dieser Rücklage sind auch weitere freie Rücklagen möglich.
Häufige Fragen
Wie hoch muss die Verlustrücklage mindestens sein?
Sie muss mindestens 20 % der Beitragseinnahme für eigene Rechnung betragen.
Wie wird die Verlustrücklage aufgefüllt?
Solange der Mindestbetrag noch nicht erreicht ist, fließt der volle Jahresüberschuss zu. Ist die Mindestrücklage erreicht und übersteigen die Einnahmen die Ausgaben, fließen mindestens 10 % des Überschusses zu, bis wieder 20 % der Beitragseinnahmen für eigene Rechnung erreicht sind. Die Mitgliedervertretung kann auf Vorschlag des Vorstandes weitere Teile des Überschusses zuführen.
Wie viel darf pro Jahr aus der Rücklage entnommen werden?
Pro Jahr dürfen höchstens 25 % der Gesamtsumme verwendet werden, und nur soweit die Mindestrücklage nicht unterschritten wird. Mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde kann in einzelnen Geschäftsjahren davon abgewichen werden.
Sind neben der Verlustrücklage weitere Rücklagen möglich?
Ja, neben der Verlustrücklage können andere Gewinnrücklagen (freie Rücklagen) gebildet werden.
Inhalte aus: Bedingungen Glasversicherung 2023