Bei der Glasversicherung der Ammerländer Versicherung VVaG werden versicherte Sachen entschädigt, die durch Bruch, also Zerbrechen, zerstört oder beschädigt werden. Nicht versichert sind dagegen bloße Oberflächen- oder Kantenbeschädigungen sowie bestimmte weitere Gefahren wie Brand, Einbruchdiebstahl oder Sturm, soweit dafür anderweitig Versicherungsschutz besteht.
Entschädigt werden versicherte Sachen, die durch Bruch (Zerbrechen) zerstört oder beschädigt werden.
Nicht versicherte Gefahren und Schäden
Die Versicherung erstreckt sich nicht auf:
- Beschädigungen von Oberflächen oder Kanten (zum Beispiel Schrammen, Muschelausbrüche);
- Undichtwerden der Randverbindungen von Mehrscheiben-Isolierverglasungen.
Nicht versichert sind außerdem Schäden, die durch die folgenden Ereignisse entstehen, soweit hierfür anderweitig Versicherungsschutz besteht:
- Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung;
- Einbruchdiebstahl, Vandalismus;
- Sturm, Hagel;
- Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen oder Vulkanausbruch.
Was bedeutet das konkret?
Ersetzt werden versicherte Sachen, wenn sie durch Zerbrechen zerstört oder beschädigt werden. Reine Beschädigungen an Oberflächen oder Kanten sowie undichte Randverbindungen von Isolierverglasungen sind nicht abgedeckt. Auch Schäden durch Ereignisse wie Brand, Einbruchdiebstahl, Sturm oder Naturgefahren zählen nicht dazu, soweit dafür anderweitig Versicherungsschutz besteht.
Häufige Fragen
Wann liegt ein Versicherungsfall in der Glasversicherung vor?
Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn versicherte Sachen durch Bruch, also durch Zerbrechen, zerstört oder beschädigt werden. Diese Sachen werden dann entschädigt.
Sind Kratzer oder Schrammen am Glas mitversichert?
Nein. Beschädigungen von Oberflächen oder Kanten wie Schrammen oder Muschelausbrüche sind nicht versichert.
Ist ein undicht gewordenes Isolierglas abgedeckt?
Nein. Das Undichtwerden der Randverbindungen von Mehrscheiben-Isolierverglasungen gehört nicht zum Versicherungsschutz.
Zahlt die Glasversicherung bei Schäden durch Sturm oder Einbruch?
Schäden durch Ereignisse wie Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Brand oder verschiedene Naturgefahren sind nicht versichert, soweit für diese anderweitig Versicherungsschutz besteht.
Inhalte aus: Bedingungen Glasversicherung 2023