Bei der Ammerländer Versicherung VVaG in der Glasversicherung fließt der nach Abschreibungen, Wertberichtigungen, Rücklagen und Rückstellungen verbleibende Überschuss in die Rückstellung für Beitragsrückerstattung, die ausschließlich für Rückerstattungen an die Mitglieder verwendet werden darf. Der Vorstand entscheidet, ob und in welcher Höhe daraus ausgezahlt oder auf künftige Beiträge angerechnet wird, wobei die Verteilung sich nach der Höhe der geleisteten Beiträge richtet.
Der nach der Vornahme der Abschreibungen, Wertberichtigungen, Rücklagen und Rückstellungen verbliebene Überschuss ist der Rückstellung für Beitragsrückerstattung zuzuführen. Diese Rückstellung darf nur für Beitragsrückerstattungen verwendet werden.
Der Vorstand kann beschließen, ob und in welcher Höhe Beiträge aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattungen an die Mitglieder ausgezahlt oder auf die Beiträge und Nachschüsse des folgenden Geschäftsjahres angerechnet werden.
Die Verteilung hat im Verhältnis zur Höhe der geleisteten Beiträge zu erfolgen. Rückerstattungsberechtigt sind alle Versicherungsnehmer, die am Anfang eines Geschäftsjahres, in dem die Beitragsrückerstattung gewährt wird, Mitglieder des Vereins sind und es auch während des gesamten vorherigen Geschäftsjahres waren.
Wird beschlossen, die Beitragsrückerstattung auf Nachschüsse anzurechnen, sind alle nachschusspflichtigen Versicherungsnehmer rückerstattungsberechtigt.
Was bedeutet das konkret?
Der Überschuss, der nach allen Abschreibungen, Wertberichtigungen, Rücklagen und Rückstellungen übrig bleibt, wird in eine Rückstellung für Beitragsrückerstattung eingestellt, die nur für solche Rückerstattungen genutzt werden darf. Der Vorstand entscheidet, ob und wie viel davon ausgezahlt oder auf künftige Beiträge und Nachschüsse angerechnet wird. Verteilt wird nach der Höhe der gezahlten Beiträge, und berechtigt sind Mitglieder, die zu Beginn des betreffenden Geschäftsjahres und während des gesamten Vorjahres dem Verein angehört haben.
Häufige Fragen
Wofür darf die Rückstellung für Beitragsrückerstattung genutzt werden?
Sie darf ausschließlich für Beitragsrückerstattungen verwendet werden. Ihr wird der Überschuss zugeführt, der nach Abschreibungen, Wertberichtigungen, Rücklagen und Rückstellungen verbleibt.
Wer entscheidet über die Auszahlung der Beitragsrückerstattung?
Der Vorstand kann beschließen, ob und in welcher Höhe Beiträge aus der Rückstellung an die Mitglieder ausgezahlt oder auf die Beiträge und Nachschüsse des folgenden Geschäftsjahres angerechnet werden.
Wer ist rückerstattungsberechtigt?
Berechtigt sind alle Versicherungsnehmer, die am Anfang des Geschäftsjahres, in dem die Rückerstattung gewährt wird, Mitglieder des Vereins sind und es auch während des gesamten vorherigen Geschäftsjahres waren. Die Verteilung erfolgt im Verhältnis zur Höhe der geleisteten Beiträge.
Wer ist berechtigt, wenn die Rückerstattung auf Nachschüsse angerechnet wird?
Wird die Anrechnung auf Nachschüsse beschlossen, sind alle nachschusspflichtigen Versicherungsnehmer rückerstattungsberechtigt.
Inhalte aus: Bedingungen Glasversicherung 2023