Bei der Ammerländer Versicherung VVaG in der Glasversicherung legt die Satzung fest, für welche Entscheidungen die Mitgliedervertreterversammlung zuständig ist – dazu zählen unter anderem die Feststellung des Jahresabschlusses, die Verteilung der Überschüsse, die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat, Wahlen zum Aufsichtsrat, Satzungsänderungen und im äußersten Fall die Auflösung des Vereins.
Zur Zuständigkeit der Mitgliedervertreterversammlung gehören insbesondere:
- Entgegennahme des Geschäftsberichtes, des Jahresabschlusses und des Berichts des Aufsichtsrates über die Prüfung des Jahresabschlusses.
- Feststellung des Jahresabschlusses, wenn Vorstand und Aufsichtsrat sich für die Feststellung durch die Hauptversammlung entschieden haben oder der Aufsichtsrat den Jahresabschluss nicht billigt.
- Verteilung der Überschüsse.
- Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates.
- Wahlen zum Aufsichtsrat.
- Festsetzung der Vergütung des Aufsichtsrates.
- Änderung der Satzung sowie Einführung neuer Versicherungszweige.
- Wahl von Mitgliedervertretern sowie evtl. Ausschlüsse von Mitgliedervertretern aus wichtigem Grund.
- Bestellung/Wahl eines Abschlussprüfers.
- Auflösung des Vereins.
Was bedeutet das konkret?
Die Mitgliedervertreterversammlung ist das Gremium, das über die zentralen Angelegenheiten des Vereins entscheidet. Dazu gehören etwa die Feststellung des Jahresabschlusses in bestimmten Fällen, die Verteilung der Überschüsse, die Entlastung und Wahl von Aufsichtsrat sowie Satzungsänderungen. Auch die Bestellung eines Abschlussprüfers und die Auflösung des Vereins fallen in ihre Zuständigkeit.
Häufige Fragen
Wer entscheidet über die Verteilung der Überschüsse?
Die Verteilung der Überschüsse gehört zur Zuständigkeit der Mitgliedervertreterversammlung.
Wann stellt die Versammlung den Jahresabschluss selbst fest?
Sie stellt den Jahresabschluss fest, wenn Vorstand und Aufsichtsrat sich für die Feststellung durch die Hauptversammlung entschieden haben oder der Aufsichtsrat den Jahresabschluss nicht billigt.
Kann die Mitgliedervertreterversammlung den Verein auflösen?
Ja, die Auflösung des Vereins gehört zu den Aufgaben der Mitgliedervertreterversammlung.
Ist die Versammlung für Satzungsänderungen zuständig?
Ja, die Änderung der Satzung sowie die Einführung neuer Versicherungszweige fallen in ihre Zuständigkeit.
Inhalte aus: Bedingungen Glasversicherung 2023