Bei der Ammerländer Versicherung VVaG in der Glasversicherung müssen Mitglieder Nachschuss-Beiträge zahlen, wenn die Einnahmen, Rückstellungen und verfügbaren Rücklagen die Ausgaben eines Geschäftsjahres nicht decken. Diese Nachschüsse sind auf die Höhe eines Jahresbeitrags begrenzt und richten sich nach den im letzten Geschäftsjahr gezahlten Beträgen. Auch unterjährig ausgeschiedene Mitglieder werden herangezogen, über die Festsetzung entscheidet der Vorstand.
Reichen in einem Geschäftsjahr die Einnahmen, die Rückstellungen und die verfügbaren Rücklagen nicht aus, um die Ausgaben zu decken, sind die Mitglieder zur Zahlung von Nachschuss-Beiträgen verpflichtet. Diese Nachschuss-Beiträge sind auf die Höhe eines Jahresbeitrages begrenzt. Die Verteilung richtet sich nach dem Verhältnis der im letzten Geschäftsjahr gezahlten Beträge.
Auch Mitglieder, die im Laufe des Geschäftsjahres ausgeschieden sind, müssen zu den Nachschuss-Beiträgen beitragen.
Die Mitglieder werden zur Zahlung des Nachschussbeitrages in der gleichen Weise aufgefordert wie zur Zahlung der laufenden Jahresbeiträge. Die Verzugsfolgen richten sich nach dem aktuellen Versicherungsvertragsgesetz.
Über die Festsetzung der Nachschüsse und deren Höhe entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates.
Was bedeutet das konkret?
Wenn das Geld eines Geschäftsjahres – also Einnahmen, Rückstellungen und verfügbare Rücklagen – nicht ausreicht, um die Ausgaben zu decken, können die Mitglieder zu zusätzlichen Zahlungen verpflichtet werden. Diese Nachschuss-Beiträge sind höchstens so hoch wie ein Jahresbeitrag und werden anteilig nach den zuletzt gezahlten Beträgen verteilt. Auch Mitglieder, die während des Jahres ausgeschieden sind, müssen sich beteiligen. Über die Höhe entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates.
Häufige Fragen
Wann müssen Mitglieder einen Nachschuss zahlen?
Ein Nachschuss wird fällig, wenn die Einnahmen, die Rückstellungen und die verfügbaren Rücklagen in einem Geschäftsjahr nicht ausreichen, um die Ausgaben zu decken.
Wie hoch kann der Nachschuss-Beitrag maximal ausfallen?
Der Nachschuss-Beitrag ist auf die Höhe eines Jahresbeitrages begrenzt. Die Verteilung erfolgt nach dem Verhältnis der im letzten Geschäftsjahr gezahlten Beträge.
Müssen auch bereits ausgeschiedene Mitglieder einen Nachschuss leisten?
Ja, auch Mitglieder, die im Laufe des Geschäftsjahres ausgeschieden sind, müssen zu den Nachschuss-Beiträgen beitragen.
Wer entscheidet über die Höhe der Nachschüsse?
Über die Festsetzung der Nachschüsse und deren Höhe entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates.
Inhalte aus: Bedingungen Glasversicherung 2023