Bei der Ammerländer Versicherung VVaG können Mitglieder in der Glas-Sparte eigene Anträge zur Beschlussfassung durch die Mitgliedervertreterversammlung einreichen, sofern diese nicht die Geschäftsführung betreffen. Solche Anträge müssen spätestens bis zum 1. Februar schriftlich beim Vorstand vorliegen und von mindestens 200 Mitgliedern unterzeichnet sein.
Mitglieder des Vereins können Anträge, die nicht Fragen der Geschäftsführung betreffen, zur Beschlussfassung durch die Mitgliedervertreterversammlung einreichen. Diese Anträge müssen spätestens am 1. Februar des jeweiligen Jahres schriftlich beim Vorstand vorliegen.
Gegebenenfalls kann ein Mitgliedervertreter mit der Begründung beauftragt werden. Alternativ kann das Vereinsmitglied in die Mitgliedervertreterversammlung eingeladen werden.
Entsprechende Anträge müssen von mindestens 200 Mitgliedern des Vereins unterzeichnet sein, jeweils unter Angabe der Mitglieds-Nr.
Anträge, die nicht auf dem Tagesordnungspunkt stehen, können in der Mitgliedervertreterversammlung nur dann zum Beschluss gefasst werden, wenn sich dagegen kein Widerspruch erhebt.
Was bedeutet das konkret?
Mitglieder dürfen eigene Anträge stellen, über die die Mitgliedervertreterversammlung entscheiden soll, solange es dabei nicht um Fragen der Geschäftsführung geht. Solche Anträge müssen rechtzeitig bis zum 1. Februar schriftlich beim Vorstand eingereicht und von mindestens 200 Mitgliedern mit deren Mitglieds-Nr. unterschrieben werden. Anträge außerhalb der Tagesordnung sind nur dann beschlussfähig, wenn niemand widerspricht.
Häufige Fragen
Bis wann müssen Mitglieder ihre Anträge einreichen?
Anträge müssen spätestens am 1. Februar des jeweiligen Jahres schriftlich beim Vorstand eingereicht werden.
Wie viele Unterschriften braucht ein solcher Antrag?
Der Antrag muss von mindestens 200 Mitgliedern des Vereins unter Angabe der jeweiligen Mitglieds-Nr. unterzeichnet sein.
Welche Anträge dürfen Mitglieder überhaupt stellen?
Mitglieder können Anträge zur Beschlussfassung durch die Mitgliedervertreterversammlung einreichen, sofern diese nicht Fragen der Geschäftsführung betreffen.
Können auch Anträge behandelt werden, die nicht auf der Tagesordnung stehen?
Ja, aber nur dann, wenn sich in der Mitgliedervertreterversammlung kein Widerspruch dagegen erhebt.
Inhalte aus: Bedingungen Glasversicherung 2023