Bei der Ammerländer Versicherung VVaG regelt die Glas-Satzung, dass die Mitgliedervertreterversammlung ihre Verhandlungen und Beschlüsse in ordentlichen und außerordentlichen Versammlungen fasst. Die ordentliche Versammlung findet jährlich in den ersten acht Monaten statt, wird vom Vorstand schriftlich einberufen und notariell protokolliert. Außerordentliche Versammlungen sind auf Beschluss von Aufsichtsrat oder Vorstand oder auf Antrag mindestens eines Drittels der Mitgliedervertreter möglich.
Die Mitgliedervertretung fasst ihre Verhandlungen und Beschlüsse in ordentlichen und außerordentlichen Mitgliedervertreterversammlungen.
Die ordentliche Mitgliedervertreterversammlung findet alljährlich innerhalb der ersten acht Monate statt.
Die Mitgliedervertreterversammlung wird vom Vorstand schriftlich einberufen. Dabei sind Zeit, Ort und die Tagesordnung anzugeben. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der §§ 121 ff. des Aktiengesetzes.
Über die Verhandlungen der Mitgliedervertreterversammlung ist ein notarielles Protokoll aufzunehmen.
Außerordentliche Mitgliedervertreterversammlungen finden statt, wenn der Aufsichtsrat oder der Vorstand dies beschließen. Sie finden ebenfalls statt, wenn mindestens 1/3 der gewählten Mitgliedervertreter dies schriftlich beantragen.
Die Mitgliedervertreterversammlung findet vorzugsweise am Sitz des Vereines statt.
Was bedeutet das konkret?
Die Mitgliedervertreter treffen ihre Entscheidungen in ordentlichen und außerordentlichen Versammlungen. Die ordentliche Versammlung findet einmal im Jahr innerhalb der ersten acht Monate statt und wird vom Vorstand schriftlich mit Zeit, Ort und Tagesordnung einberufen. Die Verhandlungen werden notariell protokolliert. Eine außerordentliche Versammlung ist möglich, wenn Aufsichtsrat oder Vorstand sie beschließen oder mindestens ein Drittel der gewählten Mitgliedervertreter sie schriftlich beantragt.
Häufige Fragen
Wie oft findet die ordentliche Mitgliedervertreterversammlung statt?
Sie findet alljährlich innerhalb der ersten acht Monate statt.
Wer beruft die Versammlung ein und was muss angegeben werden?
Der Vorstand beruft die Mitgliedervertreterversammlung schriftlich ein und gibt dabei Zeit, Ort und Tagesordnung an. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der §§ 121 ff. des Aktiengesetzes.
Wann kann eine außerordentliche Mitgliedervertreterversammlung einberufen werden?
Wenn der Aufsichtsrat oder der Vorstand dies beschließen oder wenn mindestens ein Drittel der gewählten Mitgliedervertreter dies schriftlich beantragen.
Wird über die Versammlung ein Protokoll geführt?
Ja, über die Verhandlungen der Mitgliedervertreterversammlung ist ein notarielles Protokoll aufzunehmen.
Inhalte aus: Bedingungen Glasversicherung 2023