Der Aufsichtsrat der Ammerländer Versicherung VVaG übernimmt in der Glas-Sparte klar geregelte Aufgaben: Er überwacht die Geschäftsführung, prüft und stellt den Jahresabschluss fest, bestellt den Vorstand und muss wichtigen Entscheidungen wie dem Kauf von Grundeigentum oder Änderungen der Versicherungsbedingungen zustimmen. Zudem darf er die Satzung in bestimmten Fällen selbst anpassen.
Den Aufsichtsrat treffen die Rechte und Pflichten, die ihm durch Gesetz und Satzung zugewiesen sind. Ihm obliegen insbesondere:
- Überwachung der Geschäftsführung,
- Prüfung des Jahresabschlusses, des Vorschlages über die Überschussverteilung und des Geschäftsberichtes sowie die Berichterstattung an die Mitgliedervertreterversammlung,
- Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes,
- Bestellung des Vorstandes und Regelung seines Dienstverhältnisses,
- Erlass einer Geschäftsordnung für den Vorstand.
Die Zustimmung des Aufsichtsrates ist erforderlich für:
- Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundeigentum,
- Festsetzung von Nachschussbeiträgen,
- Bestellung und Abberufung von Prokuristen und Handlungsbevollmächtigten,
- Änderung der allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Der Aufsichtsrat ist weiterhin ermächtigt:
- die Satzung zu ändern, soweit die Änderungen nur die Fassung betreffen,
- Beschlüsse der Mitgliedervertreterversammlung, durch welche die Satzung geändert wird, soweit abzuändern, wie es die Aufsichtsbehörde verlangt,
- sich eine Geschäftsordnung zuzulegen.
Was bedeutet das konkret?
Der Aufsichtsrat hat die im Gesetz und in der Satzung festgelegten Aufgaben. Dazu gehört vor allem, die Geschäftsführung zu überwachen, den Jahresabschluss zu prüfen und festzustellen sowie den Vorstand zu bestellen. Bestimmte wichtige Entscheidungen – etwa zu Grundeigentum, Nachschussbeiträgen oder Änderungen der Versicherungsbedingungen – dürfen nur mit seiner Zustimmung getroffen werden. Außerdem darf er die Satzung in bestimmten Fällen selbst anpassen.
Häufige Fragen
Welche Kernaufgaben hat der Aufsichtsrat?
Er überwacht die Geschäftsführung, prüft den Jahresabschluss, den Vorschlag zur Überschussverteilung und den Geschäftsbericht, stellt Jahresabschluss und Lagebericht fest, bestellt den Vorstand und regelt dessen Dienstverhältnis und erlässt eine Geschäftsordnung für den Vorstand.
Bei welchen Entscheidungen muss der Aufsichtsrat zustimmen?
Seine Zustimmung ist nötig für Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundeigentum, die Festsetzung von Nachschussbeiträgen, die Bestellung und Abberufung von Prokuristen und Handlungsbevollmächtigten sowie für Änderungen der allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Darf der Aufsichtsrat die Satzung selbst ändern?
Ja, er darf die Satzung ändern, soweit die Änderungen nur die Fassung betreffen. Zudem darf er Beschlüsse der Mitgliedervertreterversammlung zur Satzungsänderung so anpassen, wie es die Aufsichtsbehörde verlangt.
Inhalte aus: Bedingungen Glasversicherung 2023