Bei der Ammerländer Versicherung VVaG in der Glasversicherung bestellt der Aufsichtsrat den Vorstand, der aus mindestens zwei Personen besteht, legt dessen Anzahl fest und benennt einen Vorsitzenden. Vertreten wird der Verein durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam oder durch ein Vorstandsmitglied zusammen mit einem Prokuristen, wobei der Anstellungsvertrag das Verhältnis zum Verein regelt.
Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen und wird vom Aufsichtsrat bestellt. Der Aufsichtsrat bestimmt auch die Anzahl der Vorstandsmitglieder. Außerdem bestimmt er einen von ihnen zum Vorsitzenden des Vorstandes. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Vorstandsmitglieder anwesend sind.
Der Verein wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten. Möglich ist auch die Vertretung durch ein Vorstandsmitglied gemeinschaftlich mit einem Prokuristen. Im Regelfall sollte der Vorstandsvorsitzende zur Vertretung gehören.
Der Vorstand ist mit Genehmigung des Aufsichtsrates berechtigt, Prokuristen und Handlungsbevollmächtigte zu bestellen.
Das Verhältnis der Vorstandsmitglieder zum Verein regelt sich nach dem Inhalt der Anstellungsverträge, die der Aufsichtsrat mit ihnen abzuschließen hat.
Was bedeutet das konkret?
Der Aufsichtsrat setzt den Vorstand ein, entscheidet über seine Größe und wählt einen Vorsitzenden. Entscheidungen kann der Vorstand treffen, wenn mindestens zwei Mitglieder anwesend sind. Nach außen vertreten wird der Verein durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam oder durch ein Vorstandsmitglied zusammen mit einem Prokuristen. Die vertraglichen Bedingungen der Vorstandsmitglieder legt der Aufsichtsrat in Anstellungsverträgen fest.
Häufige Fragen
Wer bestellt den Vorstand des Vereins?
Der Vorstand wird vom Aufsichtsrat bestellt. Dieser bestimmt auch die Anzahl der Vorstandsmitglieder und benennt einen von ihnen zum Vorsitzenden.
Wann ist der Vorstand beschlussfähig?
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Vorstandsmitglieder anwesend sind.
Wie wird der Verein rechtlich vertreten?
Der Verein wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinschaftlich mit einem Prokuristen vertreten. Im Regelfall sollte der Vorstandsvorsitzende zur Vertretung gehören.
Darf der Vorstand Prokuristen bestellen?
Ja, der Vorstand ist mit Genehmigung des Aufsichtsrates berechtigt, Prokuristen und Handlungsbevollmächtigte zu bestellen.
Inhalte aus: Bedingungen Glasversicherung 2023