Die Ammerländer Versicherung VVaG betreibt in ihrer Glas- bzw. Sach- und Unfallversicherung neben dem klassischen Mitgliedergeschäft auch Versicherungen gegen festes Entgelt ohne Mitgliedschaft sowie aktive Rückversicherungen, die zusammen höchstens 15 % der Gesamtbeitragseinnahme ausmachen dürfen; das Geschäftsgebiet erstreckt sich auf Deutschland und die übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Der Verein betreibt die Sach- und Unfallversicherung. Er ist außerdem berechtigt, Versicherungen gegen festes Entgelt so abzuschließen, dass der Versicherungsnehmer nicht Mitglied des Vereins wird, und aktive Rückversicherungen zu betreiben. Auf diese Versicherungen dürfen zusammen höchstens 15 % der Gesamtbeitragseinnahme entfallen.
Der Verein darf für übernommene Versicherungen Rückversicherungsverträge abschließen.
Der Verein hat das Recht, durch seine Organisation Versicherungen in allen Sparten zu vermitteln.
Das Geschäftsgebiet umfasst Deutschland sowie die übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-Staaten).
Was bedeutet das konkret?
Der Verein ist in der Sach- und Unfallversicherung tätig und darf zusätzlich Versicherungen gegen festes Entgelt anbieten, bei denen der Kunde kein Mitglied wird, sowie aktive Rückversicherungen betreiben. Diese Geschäfte dürfen zusammen aber nicht mehr als 15 % der gesamten Beitragseinnahmen erreichen. Der Verein kann für übernommene Versicherungen selbst Rückversicherungen abschließen und in allen Sparten vermitteln. Sein Tätigkeitsgebiet liegt in Deutschland und den übrigen EU-Staaten.
Häufige Fragen
In welchen Bereichen ist der Verein tätig?
Der Verein betreibt die Sach- und Unfallversicherung. Zusätzlich darf er Versicherungen gegen festes Entgelt ohne Mitgliedschaft des Versicherungsnehmers abschließen und aktive Rückversicherungen betreiben.
Gibt es eine Obergrenze für Versicherungen ohne Mitgliedschaft und aktive Rückversicherungen?
Ja. Auf diese Versicherungen dürfen zusammen höchstens 15 % der Gesamtbeitragseinnahme entfallen.
Wo ist der Verein tätig?
Das Geschäftsgebiet umfasst Deutschland sowie die übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Darf der Verein sich selbst rückversichern?
Ja. Der Verein darf für übernommene Versicherungen Rückversicherungsverträge abschließen.
Inhalte aus: Bedingungen Glasversicherung 2023