Bei der Ammerländer Versicherung VVaG in der Glasversicherung entsteht die Mitgliedschaft im Verein automatisch mit dem Abschluss eines Versicherungsvertrages und endet, sobald dieser Vertrag ausläuft. Wer als Mitglied ausscheidet, kann keine Ansprüche auf das Vereinsvermögen geltend machen.
Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Abschluss eines Versicherungsvertrages. Sie endet, sobald dieser Vertrag abläuft.
Ausgeschiedene Mitglieder haben keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen.
Was bedeutet das konkret?
Wer einen Versicherungsvertrag abschließt, wird damit zugleich Mitglied im Verein. Diese Mitgliedschaft läuft mit dem Ende des Vertrages aus. Nach dem Ausscheiden besteht kein Recht mehr auf einen Anteil am Vermögen des Vereins.
Häufige Fragen
Wann beginnt die Mitgliedschaft im Verein?
Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Abschluss eines Versicherungsvertrages.
Wann endet die Mitgliedschaft?
Sie endet mit dem Ablauf des Versicherungsvertrages.
Steht mir nach dem Ausscheiden ein Anteil am Vereinsvermögen zu?
Nein. Ausgeschiedene Mitglieder haben keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen.
Inhalte aus: Bedingungen Glasversicherung 2023