Bei der Glasversicherung der Ammerländer Versicherung VVaG richtet sich die Zahlung der Prämien nach der getroffenen Vereinbarung: möglich sind laufende Zahlungen im monatlichen, vierteljährlichen, halbjährlichen oder jährlichen Rhythmus sowie eine im Voraus zu zahlende Einmalprämie. Die Länge der Versicherungsperiode ergibt sich dabei aus dem gewählten Zahlungsrhythmus.
Die Prämien werden je nach Vereinbarung gezahlt. Möglich sind:
- laufende Zahlungen monatlich
- laufende Zahlungen vierteljährlich
- laufende Zahlungen halbjährlich
- laufende Zahlungen jährlich
- oder eine Einmalprämie im Voraus
Die Versicherungsperiode richtet sich nach der Vereinbarung über die laufenden Zahlungen. Sie umfasst je nach Rhythmus einen Monat, ein Vierteljahr, ein halbes Jahr oder ein Jahr.
Bei einer Einmalprämie entspricht die Versicherungsperiode der vereinbarten Vertragsdauer. Sie beträgt jedoch höchstens ein Jahr.
Was bedeutet das konkret?
Die Prämien können in unterschiedlichen Zeitabständen gezahlt werden – monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich oder auf einmal im Voraus. Wie lang die Versicherungsperiode ist, hängt vom vereinbarten Zahlungsrhythmus ab. Bei einer Einmalprämie gilt die vereinbarte Vertragsdauer als Versicherungsperiode, höchstens jedoch ein Jahr.
Häufige Fragen
In welchen Abständen kann ich die Prämien zahlen?
Je nach Vereinbarung sind laufende Zahlungen monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich möglich. Alternativ kann eine Einmalprämie im Voraus gezahlt werden.
Wie lang ist die Versicherungsperiode?
Sie richtet sich nach der Vereinbarung über die laufenden Zahlungen und umfasst einen Monat, ein Vierteljahr, ein halbes Jahr oder ein Jahr.
Was gilt bei einer Einmalprämie?
Bei einer Einmalprämie entspricht die Versicherungsperiode der vereinbarten Vertragsdauer, höchstens jedoch ein Jahr.
Inhalte aus: Bedingungen Glasversicherung 2023