Bei der Glasversicherung der Ammerländer Versicherung VVaG werden nach einem Versicherungsfall bestimmte notwendige und tatsächlich entstandene Zusatzkosten übernommen: das vorläufige Verschließen von Öffnungen, das Abfahren und Entsorgen versicherter Sachen sowie durch die Lage bedingte Mehrkosten für Lieferung und Montage, die je Versicherungsfall auf höchstens 500 Euro begrenzt sind.
Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalles notwendigen und tatsächlich angefallenen Kosten für:
- das vorläufige Verschließen von Öffnungen (Notverschalungen, Notverglasungen);
- das Abfahren von versicherten Sachen zum nächsten Ablagerungsplatz und für die Entsorgung (Entsorgungskosten);
- zusätzliche Leistungen, um die sich das Liefern und Montieren von versicherten Sachen durch deren Lage verteuert (Kran- oder Gerüstkosten, Beseitigung von Hindernissen). Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf max. 500,- EURO begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Nach einem Versicherungsfall werden nicht nur die versicherten Sachen selbst berücksichtigt, sondern auch bestimmte Nebenkosten, sofern sie notwendig und tatsächlich angefallen sind. Dazu gehören das vorläufige Verschließen von Öffnungen, das Abfahren und Entsorgen versicherter Sachen sowie lagebedingte Mehrkosten bei Lieferung und Montage. Für diese lagebedingten Mehrkosten gilt eine Obergrenze von 500 Euro je Versicherungsfall.
Häufige Fragen
Welche Zusatzkosten sind nach einem Versicherungsfall mitversichert?
Versichert sind die notwendigen und tatsächlich angefallenen Kosten für das vorläufige Verschließen von Öffnungen (Notverschalungen, Notverglasungen), für das Abfahren versicherter Sachen zum nächsten Ablagerungsplatz und deren Entsorgung sowie für lagebedingte Mehrkosten bei Lieferung und Montage.
Gibt es eine Höchstgrenze für die Kostenübernahme?
Ja, für die zusätzlichen Leistungen bei erschwerter Lieferung und Montage – etwa Kran- oder Gerüstkosten oder die Beseitigung von Hindernissen – ist die Entschädigung je Versicherungsfall auf maximal 500 Euro begrenzt.
Werden auch Kosten für das Wegschaffen und Entsorgen der beschädigten Sachen übernommen?
Ja, versichert sind die Kosten für das Abfahren versicherter Sachen zum nächsten Ablagerungsplatz und für deren Entsorgung.
Was zählt zu den lagebedingten Mehrkosten?
Dazu gehören zusätzliche Leistungen, um die sich das Liefern und Montieren versicherter Sachen durch deren Lage verteuert, zum Beispiel Kran- oder Gerüstkosten sowie die Beseitigung von Hindernissen.
Inhalte aus: Bedingungen Glasversicherung 2023