Bei der Glasversicherung der Ammerländer Versicherung VVaG sind fertig eingesetzte oder montierte Scheiben, Platten und Spiegel aus Glas versichert – ebenso Glaskeramik-Kochflächen, Wintergarten-Scheiben, Aquarien, Terrarien und Duschkabinen aus Kunststoff. Für künstlerisch bearbeitete Gläser gilt eine Entschädigungsgrenze, und bestimmte Sachen wie Handspiegel, Geschirr oder Bildschirme sind ausdrücklich ausgenommen.
Versichert sind:
- fertig eingesetzte oder montierte Scheiben, Platten und Spiegel aus Glas.
- künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, -platten und -spiegel. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 250,- EURO begrenzt.
Zusätzlich versichert sind:
- Glaskeramik-Kochflächen;
- Scheiben von Wintergärten aus Glas;
- Aquarien und Terrarien;
- Duschkabinen aus Kunststoff;
- Glasbausteine und Profilbaugläser;
- sonstige Sachen, die im Versicherungsschein ausdrücklich benannt sind.
Nicht versichert sind:
- sonstige Scheiben und Platten aus Kunststoff;
- optische Gläser, Hohlgläser, Geschirr, Beleuchtungskörper und Handspiegel;
- Photovoltaikanlagen;
- Sachen, die bereits bei Antragstellung beschädigt sind;
- Scheiben und Platten aus Glas oder Kunststoff, die Bestandteil elektronischer Daten-, Ton-, Bildwiedergabe- und Kommunikationsgeräte sind (z. B. Bildschirme von Fernsehgeräten, Computer-Displays).
Was bedeutet das konkret?
Die Glasversicherung schützt fertig eingesetzte oder montierte Scheiben, Platten und Spiegel aus Glas. Für künstlerisch bearbeitete Gläser gibt es eine gesonderte Entschädigungsgrenze von 250 Euro je Versicherungsfall. Zusätzlich sind unter anderem Glaskeramik-Kochflächen, Wintergarten-Scheiben, Aquarien, Terrarien, Duschkabinen aus Kunststoff sowie Glasbausteine mitversichert. Bestimmte Sachen wie Handspiegel, Geschirr, optische Gläser, Photovoltaikanlagen und Bildschirme elektronischer Geräte sind hingegen ausgeschlossen.
Häufige Fragen
Sind Glaskeramik-Kochflächen mitversichert?
Ja, Glaskeramik-Kochflächen sind zusätzlich versichert.
Wie viel wird für künstlerisch bearbeitete Gläser ersetzt?
Bei künstlerisch bearbeiteten Glasscheiben, -platten und -spiegeln ist die Entschädigung je Versicherungsfall auf 250,- EURO begrenzt.
Sind Fernsehbildschirme oder Computer-Displays versichert?
Nein. Scheiben und Platten aus Glas oder Kunststoff, die Bestandteil elektronischer Daten-, Ton-, Bildwiedergabe- und Kommunikationsgeräte sind, etwa Bildschirme von Fernsehgeräten oder Computer-Displays, sind nicht versichert.
Besteht Schutz für Sachen, die schon bei Antragstellung beschädigt waren?
Nein, Sachen, die bereits bei Antragstellung beschädigt sind, sind nicht versichert.
Inhalte aus: Bedingungen Glasversicherung 2023