Bei der Glasversicherung der Ammerländer Versicherung VVaG sind bestimmte Ursachen vom Schutz ausgenommen: Schäden durch Krieg und kriegsähnliche Ereignisse, durch innere Unruhen sowie durch Kernenergie werden nicht ersetzt – und zwar unabhängig davon, ob noch weitere Ursachen mitgewirkt haben.
Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand.
Ausschluss Innere Unruhen
Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch innere Unruhen.
Ausschluss Kernenergie
Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen.
Was bedeutet das konkret?
Für bestimmte Ereignisse besteht kein Versicherungsschutz. Ausgeschlossen sind Schäden, die durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand entstehen. Ebenfalls nicht versichert sind Schäden durch innere Unruhen sowie durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen. Diese Ausschlüsse gelten unabhängig davon, ob zusätzlich noch andere Ursachen zum Schaden beigetragen haben.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch Krieg oder Bürgerkrieg mitversichert?
Nein. Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Was gilt bei Schäden durch innere Unruhen?
Schäden durch innere Unruhen sind nicht versichert.
Zahlt die Versicherung bei Schäden durch radioaktive Strahlung?
Nein. Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen sind vom Schutz ausgenommen.
Spielt es eine Rolle, wenn neben dem Ausschlussgrund noch andere Ursachen mitgewirkt haben?
Nein. Die Ausschlüsse gelten ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen, also auch dann, wenn zusätzlich weitere Ursachen beteiligt waren.
Inhalte aus: Bedingungen Glasversicherung 2023