Endet ein Glasversicherungsvertrag bei der Ammerländer Versicherung VVaG vorzeitig, erhält der Versicherer nur die Prämie für die Zeit, in der tatsächlich Versicherungsschutz bestand – der übrige Anteil wird zurückerstattet. Zusätzlich ist geregelt, wie viel Prämie oder Geschäftsgebühr bei Widerruf innerhalb von 14 Tagen, bei Rücktritt, bei Anfechtung wegen arglistiger Täuschung sowie bei fehlendem versicherten Interesse dem Versicherer zusteht.
Bei vorzeitiger Vertragsbeendigung steht dem Versicherer nur der Teil der Prämie zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Versicherungsschutz bestanden hat.
Fällt das versicherte Interesse nach Beginn der Versicherung weg, steht dem Versicherer die Prämie zu, die er hätte beanspruchen können, wenn die Versicherung nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt hat.
Prämie oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, Anfechtung und fehlendem versicherten Interesse
Übt der Versicherungsnehmer sein Recht aus, seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen, hat der Versicherer nur den Teil der Prämien zu erstatten, der auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfällt. Voraussetzung ist, dass der Versicherer in der Belehrung über das Widerrufsrecht, über die Rechtsfolgen des Widerrufs und über den zu zahlenden Betrag hingewiesen hat und der Versicherungsnehmer zugestimmt hat, dass der Versicherungsschutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt.
Ist diese Belehrung unterblieben, hat der Versicherer zusätzlich die für das erste Versicherungsjahr gezahlte Prämie zu erstatten. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer Leistungen aus dem Versicherungsvertrag in Anspruch genommen hat.
Wird das Versicherungsverhältnis durch Rücktritt des Versicherers beendet, weil der Versicherungsnehmer Gefahrumstände nicht angezeigt hat, nach denen der Versicherer vor Vertragsannahme in Textform (z. B. E-Mail oder Brief) gefragt hat, so steht dem Versicherer die Prämie bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung zu.
Wird das Versicherungsverhältnis durch Rücktritt des Versicherers beendet, weil die einmalige oder die erste Prämie nicht rechtzeitig gezahlt worden ist, so steht dem Versicherer eine angemessene Geschäftsgebühr zu.
Wird das Versicherungsverhältnis durch Anfechtung des Versicherers wegen arglistiger Täuschung beendet, so steht dem Versicherer die Prämie bis zum Wirksamwerden der Anfechtungserklärung zu.
Der Versicherungsnehmer ist nicht zur Zahlung der Prämie verpflichtet, wenn das versicherte Interesse bei Beginn der Versicherung nicht besteht oder wenn das Interesse bei einer Versicherung, die für ein künftiges Unternehmen oder für ein anderes künftiges Interesse genommen ist, nicht entsteht. Der Versicherer kann jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen.
Hat der Versicherungsnehmer ein nicht bestehendes Interesse in der Absicht versichert, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig. Dem Versicherer steht in diesem Fall die Prämie bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn der Vertrag früher endet als geplant, behält der Versicherer nur den Prämienanteil für die Zeit, in der wirklich Schutz bestand. Bei einem fristgerechten Widerruf, bei Rücktritt, bei Anfechtung wegen arglistiger Täuschung oder wenn das versicherte Interesse fehlt, ist jeweils genau festgelegt, wie viel Prämie dem Versicherer zusteht oder ob stattdessen eine angemessene Geschäftsgebühr fällig wird. Wollte der Versicherungsnehmer sich mit einer Scheinversicherung einen unrechtmäßigen Vorteil verschaffen, ist der Vertrag nichtig.
Häufige Fragen
Bekomme ich einen Teil der Prämie zurück, wenn mein Vertrag vorzeitig endet?
Ja. Dem Versicherer steht nur der Prämienteil zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Versicherungsschutz bestanden hat. Der übrige Teil wird nicht beansprucht.
Was passiert mit der Prämie, wenn ich meinen Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufe?
Der Versicherer erstattet den Teil der Prämien, der auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfällt. Voraussetzung ist eine ordnungsgemäße Belehrung und die Zustimmung zum vorzeitigen Beginn des Schutzes. Fehlt die Belehrung, wird zusätzlich die für das erste Versicherungsjahr gezahlte Prämie erstattet – außer der Versicherungsnehmer hat bereits Leistungen in Anspruch genommen.
Was gilt, wenn der Versicherer wegen arglistiger Täuschung anficht?
Wird das Versicherungsverhältnis durch Anfechtung wegen arglistiger Täuschung beendet, steht dem Versicherer die Prämie bis zum Wirksamwerden der Anfechtungserklärung zu.
Muss ich Prämie zahlen, wenn gar kein versichertes Interesse besteht?
Nein, wenn das versicherte Interesse bei Beginn nicht besteht oder bei künftigem Unternehmen bzw. Interesse nicht entsteht, besteht keine Prämienpflicht; der Versicherer kann aber eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen. Wurde ein nicht bestehendes Interesse jedoch zur rechtswidrigen Bereicherung versichert, ist der Vertrag nichtig und dem Versicherer steht die Prämie bis zur Kenntnis der Umstände zu.
Inhalte aus: Bedingungen Glasversicherung 2023