Bei einem Glasschaden erbringt die Ammerländer Versicherung VVaG in der Glasversicherung grundsätzlich eine Sachleistung: Sie beauftragt und bezahlt, dass die zerstörte oder beschädigte Scheibe entsorgt und in gleicher Art und Güte am Schadenort wieder eingesetzt wird. Wann stattdessen Geld gezahlt wird, welche Zusatzkosten wie Gerüste oder Kräne nur bei besonderer Vereinbarung erstattet werden und wie Notverglasung, Mehrwertsteuer und der maßgebliche Zeitpunkt behandelt werden, ist hier geregelt.
Im Versicherungsfall gewährt der Versicherer eine Sachleistung, für die er selbst den Auftrag erteilt.
Sachleistung bedeutet: Auf Veranlassung und Rechnung des Versicherers werden die zerstörten oder beschädigten Sachen entsorgt sowie in gleicher Art und Güte an den Schadenort geliefert und wieder eingesetzt.
Von der Sachleistung ausgenommen sind besondere Aufwendungen, die notwendig sind, um den Schadenort zu erreichen (zum Beispiel Gerüste oder Kräne), oder die im Zusammenhang mit dem Einsetzen der Scheibe anfallen (zum Beispiel Anstriche, De- und Remontage von Vergitterungen). Diese Aufwendungen werden nur ersetzt, soweit dies besonders vereinbart ist – und dann in vereinbarter Höhe.
Sind solche besonderen Aufwendungen für die Erbringung der Sachleistung notwendig, erteilt der Versicherer den Auftrag hierzu in Absprache mit dem Versicherungsnehmer und in dessen Namen. Der Versicherer erstattet dem Versicherungsnehmer die Rechnungskosten bis zur vereinbarten Höhe.
Der Versicherer ersetzt keine Aufwendungen, die bei der Angleichung unbeschädigter Sachen (zum Beispiel Farbe und Struktur) an entschädigte Sachen entstehen. Ebenso nicht ersetzt werden Aufwendungen für fertigungsbedingte Abweichungen der Ersatzsache im äußeren Erscheinungsbild. Für solche Angleichungen erteilt der Versicherer keinen Auftrag.
Abweichende Entschädigungsleistung
Im Einvernehmen mit dem Versicherungsnehmer ersetzt der Versicherer den Geldbetrag, der dem oben beschriebenen Leistungsumfang der Sachleistung entspricht.
Darüber hinaus kann der Versicherer in Geld leisten, soweit eine Ersatzbeschaffung durch den Versicherer zu den ortsüblichen Wiederherstellungskosten nicht möglich ist.
Die Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt, wenn der Versicherungsnehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Das gilt ebenso, soweit der Versicherungsnehmer die Mehrwertsteuer tatsächlich nicht gezahlt hat.
Notverglasung / Notverschalung
Das vorläufige Verschließen von Öffnungen (Notverglasungen und Notverschalungen) kann der Versicherungsnehmer in Auftrag geben und als notwendige versicherte Kosten geltend machen.
Kosten
- Maßgeblich für die Berechnung der Kosten ist der Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalles.
- Die Kürzungen zur Mehrwertsteuer gelten entsprechend für die versicherten Kosten.
Was bedeutet das konkret?
Bei einem Schaden lässt der Versicherer die kaputte Scheibe in der Regel selbst entsorgen und durch eine gleichwertige ersetzen und einsetzen, wobei er den Auftrag erteilt und die Kosten trägt. Zusatzkosten wie Gerüste, Kräne, Anstriche oder das Ab- und Anbauen von Vergitterungen sind nur abgedeckt, wenn dies besonders vereinbart wurde, und dann nur bis zur vereinbarten Höhe. Statt der Sachleistung kann in bestimmten Fällen auch Geld gezahlt werden. Notverglasungen oder Notverschalungen darf der Versicherungsnehmer selbst beauftragen und als notwendige Kosten geltend machen.
Häufige Fragen
Was bekomme ich im Schadenfall – eine Reparatur oder Geld?
Grundsätzlich erbringt der Versicherer eine Sachleistung: Er beauftragt und bezahlt Entsorgung, Lieferung und Wiedereinsetzen einer gleichwertigen Scheibe. Im Einvernehmen mit dem Versicherungsnehmer kann er stattdessen den entsprechenden Geldbetrag ersetzen, ebenso wenn eine Ersatzbeschaffung durch den Versicherer zu ortsüblichen Wiederherstellungskosten nicht möglich ist.
Werden Kosten für Gerüste oder Kräne übernommen?
Solche besonderen Aufwendungen zum Erreichen des Schadenortes oder im Zusammenhang mit dem Einsetzen der Scheibe sind von der Sachleistung ausgenommen. Sie werden nur erstattet, wenn dies besonders vereinbart ist, und dann bis zur vereinbarten Höhe.
Wird die Mehrwertsteuer erstattet?
Die Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt, wenn der Versicherungsnehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist oder soweit er die Mehrwertsteuer tatsächlich nicht gezahlt hat.
Darf ich ein kaputtes Fenster provisorisch verschließen lassen?
Ja. Das vorläufige Verschließen von Öffnungen durch Notverglasung oder Notverschalung kann der Versicherungsnehmer selbst in Auftrag geben und als notwendige versicherte Kosten geltend machen.
Inhalte aus: Bedingungen Glasversicherung 2023