Bei der Glasversicherung der Ammerländer Versicherung VVaG richtet sich der Versicherungsumfang nach der Preisentwicklung für Verglasungsarbeiten – steigen oder fallen die Preise, verändert sich jeweils zum 1. Januar auch die Prämie. Grundlage sind die Preisindizes des Statistischen Bundesamtes; erhöht sich der Umfang, hat der Versicherungsnehmer ein Kündigungsrecht innerhalb eines Monats.
Der Versicherer passt den Umfang der Versicherung an die Preisentwicklung für Verglasungsarbeiten an. Entsprechend verändert sich die Prämie.
Die Prämie erhöht oder vermindert sich jeweils zum 1. Januar eines jeden Jahres für die in diesem Jahr beginnende Versicherungsperiode. Maßgeblich ist der Prozentsatz, um den sich die vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Preisindizes für Verglasungsarbeiten verändert haben.
- Für gewerbliche Risiken gilt das Mittel aus den Indizes für Wohngebäude insgesamt, Bürogebäude und gewerbliche Betriebsgebäude.
- Für Wohnungen, Einfamilien- und Mehrfamiliengebäude gilt das Mittel aus den Indizes für Einfamilien- und Mehrfamiliengebäude.
Der Veränderungsprozentsatz wird auf eine Stelle hinter dem Komma gerundet. Maßgebend sind die für den Monat Mai veröffentlichten Indizes.
Kündigungsrecht des Versicherungsnehmers
Innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers über die Erhöhung des Versicherungsumfangs und die damit verbundene Anpassung der Prämie kann der Versicherungsnehmer zum Anpassungszeitpunkt kündigen. Die Kündigung erfolgt durch Erklärung in Textform (zum Beispiel E-Mail oder Brief). Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
Die Mitteilung des Versicherers muss dem Versicherungsnehmer mindestens einen Monat vor Wirksamwerden der Anpassung der Prämie zugehen. In dieser Mitteilung ist der Versicherungsnehmer auf sein Kündigungsrecht hinzuweisen.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz für Glas wird an die Preisentwicklung für Verglasungsarbeiten angepasst, wodurch sich auch die Prämie verändern kann. Steigen oder fallen die vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Preisindizes, passt sich die Prämie jeweils zum 1. Januar an. Wird der Versicherungsumfang erhöht, kann der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung in Textform kündigen. Der Versicherer muss ihn dabei rechtzeitig informieren und auf dieses Kündigungsrecht hinweisen.
Häufige Fragen
Warum kann sich meine Prämie in der Glasversicherung jedes Jahr ändern?
Weil der Versicherungsumfang an die Preisentwicklung für Verglasungsarbeiten angepasst wird. Steigen oder fallen die Preise, verändert sich die Prämie jeweils zum 1. Januar entsprechend.
Welche Grundlage bestimmt die Höhe der Prämienanpassung?
Maßgeblich ist der Prozentsatz, um den sich die vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Preisindizes für Verglasungsarbeiten verändert haben. Für gewerbliche Risiken gilt das Mittel aus den Indizes für Wohngebäude insgesamt, Bürogebäude und gewerbliche Betriebsgebäude, für Wohnungen sowie Einfamilien- und Mehrfamiliengebäude das Mittel aus den Indizes für Einfamilien- und Mehrfamiliengebäude. Maßgebend sind die für Mai veröffentlichten Indizes, und der Prozentsatz wird auf eine Stelle hinter dem Komma gerundet.
Kann ich kündigen, wenn der Versicherungsumfang und damit die Prämie erhöht werden?
Ja. Innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers können Sie zum Anpassungszeitpunkt in Textform, etwa per E-Mail oder Brief, kündigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
Bis wann muss mich der Versicherer über die Anpassung informieren?
Die Mitteilung muss Ihnen mindestens einen Monat vor Wirksamwerden der Prämienanpassung zugehen. Darin muss der Versicherer auf Ihr Kündigungsrecht hinweisen.
Inhalte aus: Bedingungen Glasversicherung 2023