Bei der Glasversicherung der Ammerländer Versicherung VVaG entfällt die Leistung, wenn der Versicherungsnehmer den Schaden vorsätzlich verursacht oder den Versicherer nach dem Schadenfall arglistig über für die Entschädigung wichtige Tatsachen täuscht. Bei grober Fahrlässigkeit darf die Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens gekürzt werden.
Vorsätzliche und grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles
Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei.
Wird die Herbeiführung des Schadens durch ein rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalles als bewiesen.
Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall grob fahrlässig herbei, ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
Arglistige Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalles
Der Versicherer ist von der Entschädigungspflicht frei, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherer arglistig über Tatsachen täuscht oder zu täuschen versucht, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind.
Wird die Täuschung oder der Täuschungsversuch durch ein rechtskräftiges Strafurteil gegen den Versicherungsnehmer wegen Betruges oder Betrugsversuches festgestellt, so gelten die Voraussetzungen des vorstehenden Satzes als bewiesen.
Was bedeutet das konkret?
Wer den Schaden absichtlich verursacht, bekommt keine Entschädigung; bei grober Fahrlässigkeit kann die Leistung je nach Schwere des Verschuldens gekürzt werden. Verschweigt oder verfälscht der Versicherungsnehmer nach dem Schaden bewusst wichtige Angaben, die für die Entschädigung zählen, entfällt die Leistung ebenfalls. Ein rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes oder Betruges gilt dabei als Nachweis für den jeweiligen Sachverhalt.
Häufige Fragen
Zahlt die Versicherung, wenn der Schaden absichtlich verursacht wurde?
Nein. Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei.
Was passiert bei grober Fahrlässigkeit?
Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles darf der Versicherer seine Leistung in einem Verhältnis kürzen, das der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entspricht.
Welche Folgen hat es, wenn nach dem Schaden getäuscht wird?
Täuscht der Versicherungsnehmer den Versicherer arglistig über Tatsachen, die für Grund oder Höhe der Entschädigung wichtig sind, oder versucht er dies, ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei.
Welche Rolle spielt ein Strafurteil?
Ein rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes gilt als Beweis für die vorsätzliche Herbeiführung. Ein rechtskräftiges Strafurteil wegen Betruges oder Betrugsversuches gilt als Beweis für die arglistige Täuschung.
Inhalte aus: Bedingungen Glasversicherung 2023