Wer mit einer Entscheidung der Ammerländer Versicherung VVaG in der Glasversicherung unzufrieden ist, kann sich an mehrere Beschwerdestellen wenden: an den Versicherungsombudsmann, bei online abgeschlossenen Verträgen an die EU-Online-Plattform, an die BaFin als Versicherungsaufsicht, an das interne Beschwerdemanagement des Versicherers oder den Rechtsweg beschreiten.
Wenn Sie mit unserer Entscheidung nicht zufrieden sind oder eine Verhandlung mit uns einmal nicht zu dem von Ihnen gewünschten Ergebnis geführt hat, stehen Ihnen insbesondere die nachfolgenden Beschwerdemöglichkeiten offen.
Versicherungsombudsmann
Wenn Sie Verbraucher sind, können Sie sich an den Ombudsmann für Versicherungen wenden. Diesen erreichen Sie wie folgt:
- Versicherungsombudsmann e.V.
- Postfach 080632
- 10006 Berlin
- E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
- Internet: www.versicherungsombudsmann.de
Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Wir haben uns verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
Wenn Sie Verbraucher sind und diesen Vertrag online (z. B. über eine Webseite oder per E-Mail) abgeschlossen haben, können Sie sich mit Ihrer Beschwerde auch online an die Plattform http://ec.europa.eu/cosumers/odr/ wenden. Ihre Beschwerde wird dann über diese Plattform an den Versicherungsombudsmann weitergeleitet.
Versicherungsaufsicht
Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder treten Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auf, können Sie sich auch an die für uns zuständige Aufsicht wenden. Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Die Kontaktdaten sind:
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
- Sektor Versicherungsaufsicht
- Graurheindorfer Straße 108
- 53117 Bonn
- E-Mail: poststelle@bafin.de
Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann.
Rechtsweg
Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.
Unser Beschwerdemanagement
Unabhängig hiervon können Sie sich jederzeit auch an uns wenden. Unsere interne Beschwerdestelle steht Ihnen hierzu zur Verfügung. Sie erreichen diese wie folgt:
- Ammerländer Versicherung VVaG
- - Beschwerdemanagement -
- Bahnhofstr. 8
- 26655 Westerstede
- E-Mail: beschwerde@ammerlaender-versicherung.de
Was bedeutet das konkret?
Sind Sie mit einer Entscheidung oder dem Ergebnis einer Verhandlung nicht einverstanden, haben Sie mehrere Wege, sich zu beschweren. Verbraucher können den unabhängigen und kostenfreien Versicherungsombudsmann einschalten, an dessen Schlichtungsverfahren sich der Versicherer beteiligt. Bei online abgeschlossenen Verträgen ist auch eine Beschwerde über die EU-Online-Plattform möglich. Zusätzlich stehen die BaFin als Aufsichtsbehörde, der Rechtsweg und die interne Beschwerdestelle des Versicherers offen.
Häufige Fragen
An welche unabhängige Stelle kann ich mich als Verbraucher wenden?
Als Verbraucher können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V. in Berlin wenden. Das ist eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle, an deren Schlichtungsverfahren sich der Versicherer beteiligt.
Kann die BaFin meinen Streitfall verbindlich entscheiden?
Nein. Die BaFin ist keine Schiedsstelle und kann einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden. Sie ist als Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die zuständige Aufsichtsbehörde des Versicherers.
Wie kann ich mich beschweren, wenn ich den Vertrag online abgeschlossen habe?
Wenn Sie Verbraucher sind und den Vertrag online abgeschlossen haben, können Sie Ihre Beschwerde auch über die EU-Online-Plattform einreichen. Von dort wird sie an den Versicherungsombudsmann weitergeleitet.
Kann ich mich auch direkt an den Versicherer wenden?
Ja. Unabhängig von den anderen Möglichkeiten steht Ihnen jederzeit die interne Beschwerdestelle des Beschwerdemanagements der Ammerländer Versicherung VVaG in Westerstede zur Verfügung. Zudem können Sie den Rechtsweg beschreiten.
Inhalte aus: Bedingungen Glasversicherung 2023