Bei der Glasversicherung der Ammerländer Versicherung VVaG beginnt der Versicherungsschutz zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt – vorausgesetzt, die erste oder einmalige Prämie wird rechtzeitig gezahlt. Der Vertrag läuft für den vereinbarten Zeitraum, verlängert sich bei mindestens einjähriger Laufzeit stillschweigend um je ein Jahr und lässt sich unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist kündigen.
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein angegeben ist. Dies gilt vorbehaltlich der Regelungen über die Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung der Erst- oder Einmalprämie.
Dauer
Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein angegebenen Zeitraum abgeschlossen.
Stillschweigende Verlängerung
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr. Dies gilt, wenn nicht einer der Vertragsparteien spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit eine Kündigung zugegangen ist.
Kündigung bei mehrjährigen Verträgen
Bei einer Vertragslaufzeit von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer den Vertrag zum Ablauf des dritten oder jedes darauffolgenden Jahres kündigen. Dabei ist eine Frist von drei Monaten einzuhalten.
Die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugehen.
Vertragsdauer von weniger als einem Jahr
Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vorgesehenen Zeitpunkt. Eine Kündigung ist dafür nicht erforderlich.
Wegfall des versicherten Interesses
Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung weg, endet der Vertrag. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Risikos Kenntnis erlangt.
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz startet zum vereinbarten Termin, sofern die erste Zahlung fristgerecht erfolgt. Ein Vertrag mit mindestens einem Jahr Laufzeit verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn niemand rechtzeitig kündigt. Für sehr kurze Verträge unter einem Jahr ist keine Kündigung nötig – sie enden von selbst. Fällt das versicherte Interesse weg, endet der Vertrag, sobald der Versicherer davon erfährt.
Häufige Fragen
Ab wann gilt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass die Erst- oder Einmalprämie fristgerecht gezahlt wird, gemäß den Regelungen über die Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung.
Verlängert sich der Vertrag automatisch?
Ja. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr, sofern nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit eine Kündigung einer der Vertragsparteien zugegangen ist.
Wie kann ich einen mehrjährigen Vertrag kündigen?
Bei einer Laufzeit von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer zum Ablauf des dritten oder jedes darauffolgenden Jahres kündigen. Die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugehen.
Was passiert, wenn das versicherte Interesse wegfällt?
Fällt das versicherte Interesse nach Beginn der Versicherung weg, endet der Vertrag. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Risikos Kenntnis erlangt.
Inhalte aus: Bedingungen Glasversicherung 2023