Bei der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung beginnt der Versicherungsschutz zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt – vorbehaltlich der Regelungen in Nr. 3 und 4. Hier erfahren Sie, ab wann Ihr Schutz konkret greift.
Der Versicherungsschutz beginnt vorbehaltlich der Regelungen in Nr. 3 und 4 zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt.
Was bedeutet das konkret?
Der Zeitpunkt, ab dem Ihr Versicherungsschutz gilt, steht in Ihrem Versicherungsschein. Zu berücksichtigen sind dabei die zusätzlichen Regelungen in Nr. 3 und 4. Diese Angabe ist eine unverbindliche Lesehilfe und ersetzt nicht den Blick in Ihre Vertragsunterlagen.
Häufige Fragen
Wann beginnt der Versicherungsschutz in der Hausratversicherung?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, vorbehaltlich der Regelungen in Nr. 3 und 4.
Wo finde ich den genauen Beginn meines Versicherungsschutzes?
Der maßgebliche Zeitpunkt ist in Ihrem Versicherungsschein angegeben.
Gibt es Ausnahmen oder ergänzende Regelungen zum Beginn?
Ja, der Beginn gilt vorbehaltlich der Regelungen in Nr. 3 und 4.
Dokumentversion: 2022.02