Für die Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung gilt: Erklärungen und Anzeigen, die das Versicherungsverhältnis betreffen und unmittelbar gegenüber dem Versicherer erfolgen, sind in Textform abzugeben – etwa per E-Mail oder Brief. Hier erfahren Sie, wohin diese Mitteilungen zu richten sind.
In der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung gilt Folgendes für die Form:
Soweit gesetzlich keine Schriftform verlangt ist und soweit in diesem Vertrag nicht etwas anderes bestimmt ist, sind die für den Versicherer bestimmten Erklärungen und Anzeigen in Textform (z. B. E-Mail oder Brief) abzugeben. Das gilt für Erklärungen und Anzeigen, die das Versicherungsverhältnis betreffen und die unmittelbar gegenüber dem Versicherer erfolgen.
Erklärungen und Anzeigen sollen an eine der folgenden Stellen gerichtet werden:
- an die Hauptverwaltung des Versicherers oder
- an die im Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Stelle.
Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Erklärungen und Anzeigen bleiben unberührt.
Dokumentversion: 2022.02
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie Ihrem Versicherer etwas zu Ihrem Vertrag mitteilen möchten, genügt in der Regel die Textform – Sie können also zum Beispiel eine E-Mail oder einen Brief schicken, sofern das Gesetz oder der Vertrag nicht ausnahmsweise etwas anderes vorschreiben. Richten Sie Ihre Mitteilung am besten an die Hauptverwaltung oder an die Stelle, die in Ihrem Versicherungsschein als zuständig genannt ist.
Häufige Fragen
In welcher Form muss ich Erklärungen an den Versicherer abgeben?
Soweit gesetzlich keine Schriftform verlangt ist und der Vertrag nichts anderes bestimmt, sind Erklärungen und Anzeigen in Textform abzugeben, zum Beispiel per E-Mail oder Brief.
Was gilt als Textform?
Als Beispiele für die Textform werden E-Mail oder Brief genannt.
An wen soll ich meine Erklärungen und Anzeigen richten?
Erklärungen und Anzeigen sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers oder an die im Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Stelle gerichtet werden.
Gilt die Textform immer?
Die Textform gilt, soweit gesetzlich keine Schriftform verlangt ist und soweit im Vertrag nicht etwas anderes bestimmt ist. Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Erklärungen und Anzeigen bleiben unberührt.
