Bei der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, wenn die erste oder einmalige Prämie nicht zum Fälligkeitszeitpunkt gezahlt wird – solange die Zahlung noch nicht erfolgt ist. Wichtig: Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Wird die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr. 2 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange die Zahlung nicht bewirkt ist.
Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Was bedeutet das konkret?
Zahlt man die erste oder einmalige Prämie nicht rechtzeitig, darf der Versicherer den Vertrag beenden (zurücktreten), solange die Zahlung noch aussteht. Wer die verspätete Zahlung jedoch nicht selbst zu verantworten hat, ist vor diesem Rücktritt geschützt. Diese Erläuterung dient nur als Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wann kann der Versicherer bei Zahlungsverzug zurücktreten?
Der Versicherer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die erste oder einmalige Prämie nicht zum maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt wird – und zwar solange die Zahlung nicht bewirkt ist.
Ab wann ist ein Rücktritt nicht mehr möglich?
Sobald die Zahlung bewirkt ist, ist ein Rücktritt nicht mehr möglich. Das Rücktrittsrecht besteht nur, solange die Zahlung nicht erfolgt ist.
Ist der Rücktritt in jedem Fall zulässig?
Nein. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Für welche Prämie gilt dieses Rücktrittsrecht?
Es gilt für die erste oder einmalige Prämie, wenn diese nicht zu dem nach Nr. 2 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt wird.
