Bei einer Mehrfachversicherung im Rahmen der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung kann der Versicherungsnehmer unter bestimmten Voraussetzungen die Aufhebung des später geschlossenen Vertrages oder eine Herabsetzung der Versicherungssumme samt Prämienanpassung verlangen. Hier erfahren Sie, wann diese Rechte greifen und ab welchem Zeitpunkt sie wirksam werden.
Vertrag ohne Kenntnis der Mehrfachversicherung geschlossen:
Hat der Versicherungsnehmer den Vertrag, durch den die Mehrfachversicherung entstanden ist, ohne Kenntnis von dem Entstehen der Mehrfachversicherung geschlossen, kann er verlangen, dass
- der später geschlossene Vertrag aufgehoben wird oder
- die Versicherungssumme unter verhältnismäßiger Minderung der Prämie auf den Teilbetrag herabgesetzt wird, der durch die frühere Versicherung nicht gedeckt ist.
Die Aufhebung des Vertrages oder die Herabsetzung der Versicherungssumme und Anpassung der Prämie werden zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung dem Versicherer zugeht.
Mehrfachversicherung durch gesunkenen Versicherungswert:
Die oben genannten Regelungen sind auch anzuwenden, wenn die Mehrfachversicherung dadurch entstanden ist, dass nach Abschluss der mehreren Versicherungsverträge der Versicherungswert gesunken ist.
Sind in diesem Fall die mehreren Versicherungsverträge gleichzeitig oder im Einvernehmen der Versicherer geschlossen worden, kann der Versicherungsnehmer nur die verhältnismäßige Herabsetzung der Versicherungssummen und der Prämien verlangen.
Was bedeutet das konkret?
Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn derselbe Hausrat über mehrere Verträge abgesichert ist. Wussten Sie beim Abschluss nichts davon, können Sie verlangen, den späteren Vertrag aufzuheben oder die Versicherungssumme mit entsprechend geringerer Prämie zu senken. Solche Rechte gelten auch, wenn die Mehrfachversicherung erst dadurch entsteht, dass der Wert Ihres Hausrats später gesunken ist. Diese Erläuterung dient nur der besseren Verständlichkeit; maßgeblich ist der oben stehende Wortlaut.
Häufige Fragen
Was kann ich verlangen, wenn ich ohne Kenntnis der Mehrfachversicherung abgeschlossen habe?
Sie können verlangen, dass der später geschlossene Vertrag aufgehoben oder die Versicherungssumme unter verhältnismäßiger Minderung der Prämie auf den Teilbetrag herabgesetzt wird, der durch die frühere Versicherung nicht gedeckt ist.
Ab wann wird die Aufhebung oder Herabsetzung wirksam?
Die Aufhebung des Vertrages oder die Herabsetzung der Versicherungssumme und Anpassung der Prämie werden zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung dem Versicherer zugeht.
Gelten diese Regelungen auch, wenn der Versicherungswert gesunken ist?
Ja. Die Regelungen sind auch anzuwenden, wenn die Mehrfachversicherung dadurch entstanden ist, dass nach Abschluss der mehreren Versicherungsverträge der Versicherungswert gesunken ist.
Was gilt, wenn die Verträge gleichzeitig oder im Einvernehmen der Versicherer geschlossen wurden?
Wurden die mehreren Versicherungsverträge gleichzeitig oder im Einvernehmen der Versicherer geschlossen, kann der Versicherungsnehmer nur die verhältnismäßige Herabsetzung der Versicherungssummen und der Prämien verlangen.
