Bei der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung stehen dem Versicherer die Rechte zur Vertragsänderung, zum Rücktritt und zur Kündigung nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer zuvor in Textform auf die Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.
Die Rechte zur Vertragsänderung (2 a), zum Rücktritt (2 b) und zur Kündigung (2 c) stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform (z. B. E-Mail oder Brief) auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer kann bestimmte Rechte nur dann ausüben, wenn er den Versicherungsnehmer vorab gesondert und in Textform über die möglichen Folgen einer Anzeigepflichtverletzung informiert hat. Ohne diesen Hinweis stehen ihm die Rechte zur Vertragsänderung, zum Rücktritt und zur Kündigung nicht zu.
Häufige Fragen
Welche Rechte betrifft der Rechtsfolgenhinweis?
Es geht um die Rechte zur Vertragsänderung (2 a), zum Rücktritt (2 b) und zur Kündigung (2 c).
Unter welcher Voraussetzung stehen diese Rechte dem Versicherer zu?
Nur wenn der Versicherer den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.
In welcher Form muss der Hinweis erfolgen?
Der Hinweis muss in Textform erfolgen, zum Beispiel per E-Mail oder Brief.
Was passiert ohne diesen gesonderten Hinweis?
Ohne den gesonderten Hinweis in Textform stehen dem Versicherer die Rechte zur Vertragsänderung, zum Rücktritt und zur Kündigung nicht zu.
