Bei der Ammerländer Versicherung wird die Entschädigung aus der Hausratversicherung verzinst, wenn sie nicht innerhalb eines Monats nach Schadenmeldung geleistet wird. Erfahren Sie, ab wann Zinsen anfallen, wie hoch der Zinssatz ist und wann die Zinsen fällig werden.
Für die Verzinsung gilt, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund eine weitergehende Zinspflicht besteht:
- Die Entschädigung ist, soweit sie nicht innerhalb eines Monats nach Meldung des Schadens geleistet wird, seit Anzeige des Schadens zu verzinsen.
- Der Zinssatz liegt 1 Prozentpunkt(e) unter dem jeweiligen Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuches (§ 247 BGB), mindestens jedoch bei 4 Prozent und höchstens bei 6 Prozent Zinsen pro Jahr.
- Die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.
Was bedeutet das konkret?
Wird eine fällige Entschädigung nicht zeitnah ausgezahlt, erhalten Sie zusätzlich Zinsen. Diese laufen ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie den Schaden angezeigt haben, sofern die Zahlung nicht innerhalb eines Monats erfolgt. Die Höhe der Zinsen orientiert sich am gesetzlichen Basiszinssatz, bewegt sich aber innerhalb einer festgelegten Unter- und Obergrenze. Ausgezahlt werden die Zinsen gemeinsam mit der Entschädigung.
Häufige Fragen
Ab wann wird die Entschädigung verzinst?
Die Entschädigung ist seit Anzeige des Schadens zu verzinsen, soweit sie nicht innerhalb eines Monats nach Meldung des Schadens geleistet wird.
Wie hoch ist der Zinssatz?
Der Zinssatz liegt 1 Prozentpunkt(e) unter dem jeweiligen Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuches (§ 247 BGB), mindestens jedoch bei 4 Prozent und höchstens bei 6 Prozent Zinsen pro Jahr.
Wann werden die Zinsen fällig?
Die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.
Kann eine weitergehende Zinspflicht bestehen?
Ja. Die genannten Regelungen gelten, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund eine weitergehende Zinspflicht besteht.
Dokumentversion: 2022.02
