Zahlt man eine Folgeprämie der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung nicht rechtzeitig, kann der Versicherer mahnen, eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen setzen und bei fortbestehendem Verzug leistungsfrei werden oder den Vertrag fristlos kündigen.
a) Mahnung bei nicht rechtzeitiger Zahlung:
Der Versicherer kann den Versicherungsnehmer bei nicht rechtzeitiger Zahlung einer Folgeprämie auf dessen Kosten in Textform (z. B. E-Mail oder Brief) zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung bestimmen (Mahnung).
Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag:
- die rückständigen Beträge der Prämie, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und
- außerdem auf die Rechtsfolgen Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht aufgrund der nicht fristgerechten Zahlung hinweist.
b) Leistungsfreiheit nach Fristablauf:
Tritt nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist ein Versicherungsfall ein und ist der Versicherungsnehmer bei Eintritt des Versicherungsfalles mit der Zahlung der Prämie oder der Zinsen oder Kosten in Verzug, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei.
c) Kündigungsrecht nach Fristablauf:
Der Versicherer kann nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen, sofern der Versicherungsnehmer mit der Zahlung der geschuldeten Beträge in Verzug ist.
Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zahlungsfrist so verbunden werden, dass sie mit Fristablauf wirksam wird, wenn der Versicherungsnehmer zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug ist. Hierauf ist der Versicherungsnehmer bei der Kündigung ausdrücklich hinzuweisen.
Was bedeutet das konkret?
Wird eine fällige Folgeprämie nicht rechtzeitig gezahlt, darf der Versicherer schriftlich mahnen und eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen einräumen. Diese Mahnung muss die offenen Beträge genau benennen und auf die möglichen Folgen hinweisen. Bleibt die Zahlung nach Fristablauf aus, kann der Versicherer im Schadenfall die Leistung verweigern und den Vertrag sofort kündigen.
Häufige Fragen
Wie lange ist die Zahlungsfrist nach einer Mahnung?
Der Versicherer bestimmt eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung.
Wann ist eine Mahnung wirksam?
Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag die rückständigen Beträge der Prämie, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und außerdem auf die Rechtsfolgen Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht hinweist.
Was passiert bei einem Schaden während des Zahlungsverzugs?
Tritt nach Ablauf der Zahlungsfrist ein Versicherungsfall ein und ist der Versicherungsnehmer mit der Zahlung der Prämie, Zinsen oder Kosten in Verzug, ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei.
Kann der Vertrag fristlos gekündigt werden?
Ja. Nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist kann der Versicherer den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen, sofern der Versicherungsnehmer mit der Zahlung der geschuldeten Beträge in Verzug ist.
Wie erfolgt die Zahlungsaufforderung?
Der Versicherer kann den Versicherungsnehmer auf dessen Kosten in Textform, zum Beispiel per E-Mail oder Brief, zur Zahlung auffordern.
