In der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung passen sich der Betrag pro Quadratmeter Wohnfläche und die Versicherungssumme jährlich an den Verbraucherpreisindex an. Erfahren Sie, wie die Prämie neu berechnet wird, wann das Statistische Bundesamt maßgeblich ist und wie Sie der Anpassung fristgerecht widersprechen können.
a) Anpassung von Betrag pro Quadratmeter bzw. Versicherungssumme:
Der Betrag pro Quadratmeter Wohnfläche (siehe Nr. 2 a)) bzw. die Versicherungssumme (siehe Nr. 2 b)) erhöht oder vermindert sich mit Beginn eines jeden Versicherungsjahres entsprechend dem Prozentsatz, um den sich der Preisindex für „Verbrauchs- und Gebrauchsgüter ohne Nahrungsmittel und ohne die normalerweise nicht in der Wohnung gelagerten Güter“ aus dem Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI) im vergangenen Kalenderjahr gegenüber dem davorliegenden Kalenderjahr verändert hat.
- Maßgebend ist der vom Statistischen Bundesamt jeweils für den Monat September veröffentlichte Index.
- Der Veränderungsprozentsatz wird nur bis zur ersten Stelle nach dem Komma berücksichtigt.
- Der neue Betrag pro Quadratmeter bzw. die neue Versicherungssumme wird auf den nächsten vollen EURO aufgerundet und dem Versicherungsnehmer bekanntgegeben.
b) Berechnung der Prämie:
Die Prämie wird aus der neuen Versicherungssumme berechnet.
c) Widerspruch gegen die Anpassung:
Innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die neue Versicherungssumme kann der Versicherungsnehmer der Anpassung durch Erklärung in Textform (z. B. E-Mail oder Brief) widersprechen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung. Damit wird die Anpassung nicht wirksam.
Bei Unterschreiten des vom Versicherer vorgegebenen Betrages pro Quadratmeter entfällt gleichzeitig der Unterversicherungsverzicht.
Was bedeutet das konkret?
Jedes Versicherungsjahr wird der Wert Ihrer Absicherung an die allgemeine Preisentwicklung angeglichen. Steigen oder fallen die Preise, passen sich der Betrag pro Quadratmeter bzw. die Versicherungssumme entsprechend an – und damit auch die zu zahlende Prämie. Sie werden über den neuen Wert informiert und können der Anpassung innerhalb einer Frist widersprechen. Wer den vorgegebenen Betrag pro Quadratmeter unterschreitet, verliert allerdings den Schutz vor einer Unterversicherung.
Häufige Fragen
Wonach richtet sich die jährliche Anpassung der Versicherungssumme?
Sie richtet sich nach dem Prozentsatz, um den sich der Preisindex für „Verbrauchs- und Gebrauchsgüter ohne Nahrungsmittel und ohne die normalerweise nicht in der Wohnung gelagerten Güter“ aus dem Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI) im vergangenen Kalenderjahr gegenüber dem davorliegenden Kalenderjahr verändert hat.
Welcher Index ist maßgebend?
Maßgebend ist der vom Statistischen Bundesamt jeweils für den Monat September veröffentlichte Index. Der Veränderungsprozentsatz wird nur bis zur ersten Stelle nach dem Komma berücksichtigt.
Wie wird die neue Prämie berechnet?
Die Prämie wird aus der neuen Versicherungssumme berechnet. Der neue Betrag pro Quadratmeter bzw. die neue Versicherungssumme wird auf den nächsten vollen EURO aufgerundet und dem Versicherungsnehmer bekanntgegeben.
Kann ich der Anpassung widersprechen?
Ja. Innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die neue Versicherungssumme können Sie der Anpassung durch Erklärung in Textform (z. B. E-Mail oder Brief) widersprechen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung. Damit wird die Anpassung nicht wirksam.
Was passiert, wenn ich den vorgegebenen Betrag pro Quadratmeter unterschreite?
Bei Unterschreiten des vom Versicherer vorgegebenen Betrages pro Quadratmeter entfällt gleichzeitig der Unterversicherungsverzicht.
