Was in der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung als Explosion gilt, ist klar definiert: Es geht um eine plötzlich verlaufende Kraftäußerung, die auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruht. Auch für Behälter wie Kessel oder Rohrleitungen gelten dabei besondere Voraussetzungen.
Explosion ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung.
Eine Explosion eines Behälters (Kessel, Rohrleitung usw.) liegt nur vor, wenn seine Wandung in einem solchen Umfang zerrissen wird, dass ein plötzlicher Ausgleich des Druckunterschieds innerhalb und außerhalb des Behälters stattfindet.
Wird im Innern eines Behälters eine Explosion durch chemische Umsetzung hervorgerufen, so ist ein Zerreißen seiner Wandung nicht erforderlich.
Was bedeutet das konkret?
Als Lesehilfe: Eine Explosion ist eine plötzliche, kraftvolle Ausdehnung von Gasen oder Dämpfen. Bei einem Behälter zählt es nur dann als Explosion, wenn dessen Wand so stark zerreißt, dass sich der Druck zwischen innen und außen schlagartig ausgleicht. Entsteht die Explosion dagegen im Inneren durch eine chemische Reaktion, muss die Behälterwand nicht zerreißen.
Häufige Fragen
Was gilt als Explosion in der Hausratversicherung?
Explosion ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung.
Wann liegt die Explosion eines Behälters vor?
Eine Explosion eines Behälters (Kessel, Rohrleitung usw.) liegt nur vor, wenn seine Wandung in einem solchen Umfang zerrissen wird, dass ein plötzlicher Ausgleich des Druckunterschieds innerhalb und außerhalb des Behälters stattfindet.
Muss die Wandung immer zerreißen?
Nein. Wird im Innern eines Behälters eine Explosion durch chemische Umsetzung hervorgerufen, so ist ein Zerreißen seiner Wandung nicht erforderlich.
