Bei Bruchschäden ersetzt die Ammerländer Versicherung in der Hausratversicherung frostbedingte und sonstige Rohrbrüche sowie frostbedingte Schäden an Installationen innerhalb von Gebäuden – von der Wasserversorgung über Heizungsanlagen bis zu Armaturen, Waschbecken und Heizkörpern.
Soweit Rohre bzw. Installationen gemäß a) und b) zum versicherten Hausrat gehören (siehe Abschnitt „A“ § 6), leistet der Versicherer Entschädigung für innerhalb von Gebäuden eintretende:
a) frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren:
- aa) der Wasserversorgung (Zu- oder Ableitungen) oder den damit verbundenen Schläuchen;
- bb) der Warmwasser- oder Dampfheizung sowie Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen;
- cc) von Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen, sofern diese Rohre nicht Bestandteil von Heizkesseln, Boilern oder vergleichbaren Anlagen sind.
b) frostbedingte Bruchschäden an nachfolgend genannten Installationen:
- aa) Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts, Armaturen (z. B. Wasser- und Absperrhähne, Ventile, Geruchsverschlüsse, Wassermesser) sowie deren Anschlussschläuche;
- bb) Heizkörper, Heizkessel, Boiler oder vergleichbare Teile von Warmwasserheizungs-, Dampfheizungs-, Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen.
Als innerhalb des Gebäudes gilt der gesamte Baukörper, einschließlich der Bodenplatte.
Rohre von Solarheizungsanlagen auf dem Dach gelten als Rohre innerhalb des Gebäudes.
Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind Rohre und Installationen unterhalb der Bodenplatte (tragend oder nichttragend) nicht versichert.
Was bedeutet das konkret?
Diese Regelung beschreibt, welche Rohre und Installationen bei einem Bruchschaden abgesichert sind. Bei Rohren werden frostbedingte und auch sonstige Bruchschäden übernommen, bei den genannten Installationen dagegen ausschließlich frostbedingte Bruchschäden. Wichtig ist dabei die Lage: Der Schutz gilt innerhalb des Gebäudes, wozu der gesamte Baukörper samt Bodenplatte sowie Solar-Dachrohre zählen. Was unterhalb der Bodenplatte liegt, ist ohne besondere Vereinbarung nicht mitversichert. Diese Erläuterung dient nur als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Welche Bruchschäden an Rohren sind versichert?
Versichert sind frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren der Wasserversorgung, der Warmwasser- oder Dampfheizung sowie von Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen und von Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen – jeweils innerhalb von Gebäuden.
Werden auch Schäden an Installationen wie Waschbecken oder Heizkörpern ersetzt?
Ja, allerdings nur bei frostbedingten Bruchschäden. Dazu zählen unter anderem Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts, Armaturen samt Anschlussschläuchen sowie Heizkörper, Heizkessel, Boiler oder vergleichbare Teile von Heizungs- und Klimaanlagen.
Was gilt als „innerhalb des Gebäudes“?
Als innerhalb des Gebäudes gilt der gesamte Baukörper einschließlich der Bodenplatte. Auch Rohre von Solarheizungsanlagen auf dem Dach gelten als Rohre innerhalb des Gebäudes.
Sind Rohre unterhalb der Bodenplatte mitversichert?
Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind Rohre und Installationen unterhalb der Bodenplatte (tragend oder nichttragend) nicht versichert.
Muss das Rohr zum versicherten Hausrat gehören?
Ja. Die Entschädigung setzt voraus, dass die Rohre bzw. Installationen gemäß a) und b) zum versicherten Hausrat gehören (siehe Abschnitt „A“ § 6).
Dokumentversion: 2022.02
