In der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung verlängert sich ein Vertrag mit mindestens einem Jahr Laufzeit automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern keine der Vertragsparteien rechtzeitig kündigt – nämlich spätestens drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres.
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht einer der Vertragsparteien spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres eine Kündigung zugegangen ist.
Was bedeutet das konkret?
Läuft die Hausratversicherung mindestens ein Jahr, so endet sie nicht automatisch nach Ablauf dieser Zeit. Stattdessen läuft sie jeweils um ein weiteres Jahr weiter, solange niemand kündigt. Wer den Vertrag beenden möchte, muss seine Kündigung so rechtzeitig einreichen, dass sie spätestens drei Monate vor dem Ende des laufenden Versicherungsjahres beim jeweils anderen Vertragspartner eingegangen ist.
Häufige Fragen
Wann verlängert sich der Vertrag automatisch?
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, sofern keine Kündigung erfolgt.
Bis wann muss die Kündigung eingehen?
Die Kündigung muss spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugegangen sein.
Wer kann die Verlängerung durch eine Kündigung verhindern?
Beide Vertragsparteien können kündigen. Geht einer der Vertragsparteien rechtzeitig eine Kündigung zu, verlängert sich der Vertrag nicht.
Um welchen Zeitraum verlängert sich der Vertrag?
Der Vertrag verlängert sich um jeweils ein Jahr.
Dokumentversion: 2022.02
