Bei der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung übermittelt der Sachverständige seine Feststellungen beiden Parteien gleichzeitig, während bei Abweichungen der Obmann über die strittigen Punkte entscheidet und die Grundlage für die Berechnung der Entschädigung bildet.
Der Sachverständige übermittelt seine Feststellungen beiden Parteien gleichzeitig.
Weichen die Feststellungen der Sachverständigen voneinander ab, so übergibt der Versicherer sie unverzüglich dem Obmann. Dieser entscheidet über die streitig gebliebenen Punkte innerhalb der durch die Feststellungen der Sachverständigen gezogenen Grenzen und übermittelt seine Entscheidung beiden Parteien gleichzeitig.
Die Feststellungen der Sachverständigen oder des Obmannes sind für die Vertragsparteien verbindlich, wenn nicht nachgewiesen wird, dass sie offenbar von der wirklichen Sachlage erheblich abweichen.
Aufgrund dieser verbindlichen Feststellungen berechnet der Versicherer die Entschädigung.
Im Falle unverbindlicher Feststellungen erfolgen diese durch gerichtliche Entscheidung. Dies gilt auch, wenn die Sachverständigen die Feststellung nicht treffen können oder wollen oder sie verzögern.
Was bedeutet das konkret?
Nach Abschluss des Sachverständigenverfahrens erhalten beide Seiten das Ergebnis zeitgleich. Sind sich die Sachverständigen uneinig, klärt ein Obmann die offenen Punkte. Das so ermittelte Ergebnis ist grundsätzlich bindend und dient dem Versicherer als Basis, um die Entschädigung zu berechnen. Lässt sich keine verbindliche Feststellung treffen, kann ein Gericht darüber entscheiden.
Häufige Fragen
Wer erhält die Feststellungen des Sachverständigen?
Der Sachverständige übermittelt seine Feststellungen beiden Parteien gleichzeitig.
Was passiert, wenn die Feststellungen der Sachverständigen voneinander abweichen?
Weichen die Feststellungen voneinander ab, übergibt der Versicherer sie unverzüglich dem Obmann. Dieser entscheidet über die streitig gebliebenen Punkte innerhalb der durch die Feststellungen der Sachverständigen gezogenen Grenzen und übermittelt seine Entscheidung beiden Parteien gleichzeitig.
Sind die Feststellungen verbindlich?
Die Feststellungen der Sachverständigen oder des Obmannes sind für die Vertragsparteien verbindlich, wenn nicht nachgewiesen wird, dass sie offenbar von der wirklichen Sachlage erheblich abweichen.
Wie wird die Entschädigung berechnet?
Aufgrund der verbindlichen Feststellungen berechnet der Versicherer die Entschädigung.
Was gilt bei unverbindlichen Feststellungen?
Im Falle unverbindlicher Feststellungen erfolgen diese durch gerichtliche Entscheidung. Dies gilt auch, wenn die Sachverständigen die Feststellung nicht treffen können oder wollen oder sie verzögern.
