In der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung sind bestimmte Schäden vom Versicherungsschutz ausgeschlossen – etwa durch Sturmflut, weitere Elementargefahren oder eindringenden Regen durch offene Fenster. Auch Sachen außerhalb von Gebäuden und nicht bezugsfertige Gebäude sind betroffen.
a) Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden durch:
- aa) Sturmflut;
- bb) Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen, es sei denn, dass diese Öffnungen durch Sturm oder Hagel entstanden sind und einen Gebäudeschaden darstellen;
- cc) weitere Elementargefahren (Überschwemmung, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch).
b) Nicht versichert sind Schäden an:
- aa) Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind und an den in diesen Gebäuden befindlichen Sachen;
- bb) Sachen, die sich außerhalb von Gebäuden befinden. Nach Nr. 1 versichert sind jedoch auf dem gesamten Grundstück, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet, Antennenanlagen und Markisen, wenn sie ausschließlich vom Versicherungsnehmer genutzt werden.
Was bedeutet das konkret?
Die Hausratversicherung deckt nicht jeden denkbaren Schaden ab. Bestimmte Naturereignisse wie Sturmflut oder weitere Elementargefahren zählen nicht automatisch zum Schutz. Ebenso sind Schäden ausgeschlossen, die entstehen, weil Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch offen stehende Fenster oder Türen eindringen. Auch Sachen, die sich draußen befinden, sowie nicht bezugsfertige Gebäude sind grundsätzlich nicht mitversichert – mit der genannten Ausnahme für Antennenanlagen und Markisen zur alleinigen Nutzung.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch Sturmflut versichert?
Nein. Schäden durch Sturmflut sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht versichert.
Ist eindringender Regen durch ein offenes Fenster gedeckt?
Nein, das Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen ist nicht versichert. Ausnahme: Die Öffnungen sind durch Sturm oder Hagel entstanden und stellen einen Gebäudeschaden dar.
Welche weiteren Elementargefahren sind ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind Überschwemmung, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch.
Sind Sachen außerhalb von Gebäuden versichert?
Grundsätzlich nicht. Versichert sind jedoch auf dem gesamten Grundstück, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet, Antennenanlagen und Markisen, wenn sie ausschließlich vom Versicherungsnehmer genutzt werden.
Sind Schäden in nicht bezugsfertigen Gebäuden gedeckt?
Nein. Schäden an Gebäuden oder Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind, sowie an den dort befindlichen Sachen sind nicht versichert.
Dokumentversion: 2022.02
