Die Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung leistet Entschädigung, wenn versicherte Sachen durch Sturm oder Hagel zerstört, beschädigt werden oder abhandenkommen – sei es durch die unmittelbare Einwirkung, durch geworfene Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände oder als Folgeschaden. Hier erfahren Sie, welche Gefahren und Schäden konkret abgedeckt sind.
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen:
- durch die unmittelbare Einwirkung des Sturmes oder Hagels auf versicherte Sachen oder auf Gebäude, in denen sich versicherte Sachen befinden;
- dadurch, dass ein Sturm oder Hagel Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf versicherte Sachen oder auf Gebäude, in denen sich versicherte Sachen befinden, wirft;
- als Folge eines Schadens nach den beiden vorstehenden Punkten an versicherten Sachen;
- durch die unmittelbare Einwirkung des Sturmes oder Hagels auf Gebäude, die mit dem versicherten Gebäude oder Gebäuden, in denen sich versicherte Sachen befinden, baulich verbunden sind;
- dadurch, dass ein Sturm oder Hagel Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf Gebäude wirft, die mit dem versicherten Gebäude oder Gebäuden, in denen sich versicherte Sachen befinden, baulich verbunden sind.
Was bedeutet das konkret?
Diese unverbindliche Lesehilfe fasst den Inhalt zusammen: Der Versicherungsschutz greift, wenn Sturm oder Hagel direkt auf Ihren Hausrat oder auf das Gebäude einwirken, in dem sich Ihre Sachen befinden. Ebenso sind Schäden abgedeckt, wenn Sturm oder Hagel Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf Ihre Sachen oder das Gebäude schleudert. Auch Folgeschäden und Schäden an baulich verbundenen Gebäuden sind eingeschlossen.
Häufige Fragen
Welche Gefahren sind bei Sturm und Hagel versichert?
Versichert sind Schäden durch die unmittelbare Einwirkung von Sturm oder Hagel auf versicherte Sachen oder auf Gebäude, in denen sich versicherte Sachen befinden.
Sind Schäden durch umgestürzte Bäume abgedeckt?
Ja. Wenn Sturm oder Hagel Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf versicherte Sachen oder auf Gebäude, in denen sich versicherte Sachen befinden, wirft, leistet der Versicherer Entschädigung.
Sind Folgeschäden mitversichert?
Ja. Schäden, die als Folge eines Sturm- oder Hagelschadens an versicherten Sachen entstehen, sind ebenfalls versichert.
Gilt der Schutz auch für baulich verbundene Gebäude?
Ja. Auch die unmittelbare Einwirkung von Sturm oder Hagel sowie geworfene Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf Gebäude, die mit dem versicherten Gebäude baulich verbunden sind, sind abgedeckt.
Inhalte aus: Dokumentversion: 2022.02
