Bei der Fahrradversicherung der Schloss ist es nicht vorgeschrieben, das Fahrrad an einem festen Gegenstand wie einer Laterne oder einem Baum anzuschließen. Wichtig ist jedoch, dass das Rad erkennbar abgeschlossen ist und das Schloss tatsächlich geschlossen wurde.
Es ist nicht vorgeschrieben, das Fahrrad an einem festen Gegenstand abzuschließen.
Allerdings sollte das Fahrrad erkennbar abgeschlossen sein, und das Schloss muss selbstverständlich geschlossen sein.
Was bedeutet das konkret?
Sie müssen Ihr Fahrrad nicht zwingend an einer Laterne, einem Baum oder einem anderen festen Gegenstand befestigen. Entscheidend ist, dass das Rad sichtbar abgeschlossen ist und das Schloss auch wirklich verschlossen wurde. Ein nur eingehängtes oder offenes Schloss reicht nicht aus.
Häufige Fragen
Muss ich mein Fahrrad an einen festen Gegenstand anschließen?
Nein, es ist nicht vorgeschrieben, das Fahrrad an einem festen Gegenstand abzuschließen.
Worauf muss ich beim Abschließen achten?
Das Fahrrad sollte erkennbar abgeschlossen sein, und das Schloss muss geschlossen sein.
Reicht es, das Schloss nur einzuhängen?
Nein, das Schloss muss selbstverständlich geschlossen sein.
