Mit der Fahrradversicherung der Itzehoer sind Fahrradzubehör und -gepäck während der Nutzung des versicherten Fahrrads geschützt – etwa bei einer Straftat, einem Unfall oder Feuer. Auch Helme und Kleidung werden erstattet, während Verlust durch Vergessen oder Liegenlassen ausgeschlossen bleibt.
Fahrradzubehör und -gepäck sind versichert, wenn sie während der Nutzung des versicherten Fahrrads beschädigt oder zerstört werden durch:
- a) eine Straftat eines Dritten,
- b) einen Unfall mit dem versicherten Fahrrad,
- c) einen Unfall des Transportmittels (gilt nicht für aufgegebenes Zubehör und Gepäck), oder
- d) Feuer.
Der Versicherer leistet eine Entschädigung, sofern das Zubehör und Gepäck auf dem versicherten Fahrrad transportiert oder daran angebracht waren.
Zusätzlich werden Helme und Kleidung erstattet, wenn sie während der Nutzung des versicherten Fahrrads beschädigt oder zerstört werden.
Nicht versichert sind:
- Schäden durch Vergessen,
- Liegenlassen,
- Hängenlassen,
- Stehenlassen oder
- Verlieren.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie mit Ihrem versicherten Fahrrad unterwegs sind, ist auch das mitgeführte oder angebrachte Zubehör und Gepäck geschützt – zum Beispiel, wenn es bei einem Unfall, einem Feuer oder durch eine Straftat beschädigt wird. Auch Helm und Kleidung fallen darunter. Wichtig ist: Der Schutz greift bei diesen konkreten Ereignissen, nicht aber, wenn Sie Dinge schlicht vergessen oder liegen lassen.
Häufige Fragen
Ist mein Fahrradgepäck mitversichert?
Ja, Fahrradzubehör und -gepäck sind mitversichert, wenn sie während der Nutzung des versicherten Fahrrads durch eine Straftat eines Dritten, einen Unfall mit dem Fahrrad, einen Unfall des Transportmittels oder Feuer beschädigt oder zerstört werden – sofern sie auf dem Fahrrad transportiert oder daran angebracht waren.
Sind Helm und Kleidung ebenfalls versichert?
Ja, Helme und Kleidung werden erstattet, wenn sie während der Nutzung des versicherten Fahrrads beschädigt oder zerstört werden.
Welche Schäden sind nicht versichert?
Nicht versichert sind Schäden durch Vergessen, Liegenlassen, Hängenlassen, Stehenlassen oder Verlieren.
Gilt der Schutz bei einem Unfall des Transportmittels immer?
Bei einem Unfall des Transportmittels besteht Schutz, allerdings gilt dies nicht für aufgegebenes Zubehör und Gepäck.
