Bei der Neuwertversicherung der Itzehoer bleibt die Erstattungshöhe für dein Fahrrad über die gesamte Laufzeit unverändert – Verschleiß ist jedoch nur bis zu einem Fahrradalter von maximal 5 Jahren ab Rechnungsdatum abgedeckt. Was das für die Leistung nach fünf Jahren bedeutet, erfährst du hier.
Die Höhe der Versicherungsleistung bleibt über die Jahre hinweg unverändert.
Verschleiß ist jedoch nur bis zu einem Fahrradalter von maximal 5 Jahren ab Rechnungsdatum abgedeckt.
Was bedeutet das konkret?
Ist der Neuwert versichert, verändert sich die Höhe deiner Versicherungsleistung im Laufe der Zeit nicht. Ein Sonderfall gilt für Verschleiß: Dieser ist nur abgedeckt, solange dein Fahrrad – gerechnet ab dem Rechnungsdatum – höchstens 5 Jahre alt ist.
Häufige Fragen
Ändert sich die Erstattungshöhe im Laufe der Jahre?
Nein. Die Höhe der Versicherungsleistung bleibt über die Jahre hinweg unverändert.
Bis zu welchem Fahrradalter ist Verschleiß abgedeckt?
Verschleiß ist bis zu einem Fahrradalter von maximal 5 Jahren ab Rechnungsdatum abgedeckt.
Ab welchem Zeitpunkt wird das Fahrradalter berechnet?
Das Fahrradalter wird ab dem Rechnungsdatum berechnet.
Ist Verschleiß nach 5 Jahren noch abgedeckt?
Verschleiß ist nur bis zu einem Fahrradalter von maximal 5 Jahren ab Rechnungsdatum abgedeckt.
