In der Fahrradversicherung der Itzehoer gilt der Versicherungsschutz weltweit und zeitlich unbegrenzt – eine Nachtzeitklausel gibt es nicht, sodass Ihr Fahrrad rund um die Uhr abgesichert ist.
Der Versicherungsschutz in der Fahrradversicherung gilt weltweit und ist zeitlich unbegrenzt. Eine Nachtzeitklausel gibt es nicht.
Was bedeutet das konkret?
Ihr Fahrrad ist ohne zeitliche Einschränkung geschützt – also zu jeder Tages- und Nachtzeit und an jedem Ort auf der Welt. Es gibt keine Regelung, die den Schutz zu bestimmten nächtlichen Stunden ausschließt oder einschränkt.
Häufige Fragen
Gibt es in der Fahrradversicherung eine Nachtzeitklausel?
Nein, eine Nachtzeitklausel gibt es nicht.
Wo gilt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz gilt weltweit.
Ist der Schutz zeitlich begrenzt?
Nein, der Versicherungsschutz ist zeitlich unbegrenzt.
Ist mein Fahrrad auch nachts versichert?
Ja, da es keine Nachtzeitklausel gibt und der Schutz zeitlich unbegrenzt gilt, besteht der Versicherungsschutz auch nachts.
