Bei der Fahrradversicherung der Itzehoer richtet sich die Versicherungssumme nach dem Kaufpreis des Rades. Lose mit dem Fahrrad verbundenes Zubehör wie ein Schloss zählt dabei nicht als Bestandteil des Fahrrads – hier erfahren Sie, was das für die Angabe der Versicherungssumme bedeutet.
Die Versicherungssumme richtet sich nach dem Kaufpreis.
Zubehör, das nur lose mit dem Fahrrad verbunden ist, wie etwa ein Schloss, gilt nicht als Bestandteil des Fahrrads.
Was bedeutet das konkret?
Für die Höhe der Versicherungssumme ist der Kaufpreis des Fahrrads maßgeblich. Ein Schloss oder anderes Zubehör, das nur lose mit dem Fahrrad verbunden ist, gehört nicht zum Fahrrad selbst und muss daher bei der Versicherungssumme nicht als Bestandteil des Fahrrads berücksichtigt werden.
Häufige Fragen
Muss ich das Schloss in der Versicherungssumme mit angeben?
Ein Schloss ist Zubehör, das nur lose mit dem Fahrrad verbunden ist, und gilt daher nicht als Bestandteil des Fahrrads.
Wonach richtet sich die Versicherungssumme?
Die Versicherungssumme richtet sich nach dem Kaufpreis.
Gilt loses Zubehör als Bestandteil des Fahrrads?
Nein. Zubehör, das nur lose mit dem Fahrrad verbunden ist, wie etwa ein Schloss, gilt nicht als Bestandteil des Fahrrads.
