In der Fahrradvollkaskoversicherung der Ammerländer Versicherung wird im Schadenfall die ursprüngliche Originalrechnung als Nachweis benötigt – ohne sie lässt sich ein gebraucht gekauftes Fahrrad nicht versichern. Welche Dokumente Sie zusätzlich zum Nachweis des Neuwerts brauchen und warum ein Privatkaufvertrag allein nicht genügt, erfahren Sie hier.
Fahrräder ohne Originalrechnung können nicht versichert werden.
Aus der Originalrechnung müssen unter anderem folgende Angaben ersichtlich sein:
- Name und Anschrift des Käufers (Versicherungsnehmer)
- Rahmennummer des Fahrrads
Nachweis des Neuwerts im Schadensfall:
Um den Neuwert im Schadensfall nachzuweisen, benötigt der Versicherungsnehmer in der Fahrradvollkaskoversicherung die folgende Dokumentation:
- Die ursprüngliche Originalrechnung des Verkäufers und
- Einen Nachweis über den Kauf des Fahrrads (z. B. einen Privatkaufvertrag).
Ein Privatkaufvertrag allein ist als Nachweis nicht ausreichend.
Was bedeutet das konkret?
Damit ein gebraucht gekauftes Fahrrad versichert werden kann, ist die ursprüngliche Originalrechnung erforderlich. Diese belegt im Schadenfall den Wert des Rades. Wer ein Fahrrad privat kauft, sollte sich daher zusätzlich zum Kaufvertrag die Originalrechnung vom Verkäufer aushändigen lassen, denn der Kaufvertrag allein reicht als Nachweis nicht aus.
Häufige Fragen
Kann ich ein gebraucht gekauftes Fahrrad ohne Originalrechnung versichern?
Nein. Fahrräder ohne Originalrechnung können nicht versichert werden.
Welche Angaben müssen aus der Originalrechnung hervorgehen?
Aus der Originalrechnung müssen unter anderem der Name und die Anschrift des Käufers (Versicherungsnehmer) sowie die Rahmennummer des Fahrrads ersichtlich sein.
Reicht ein Privatkaufvertrag als Nachweis aus?
Nein, ein Privatkaufvertrag allein ist als Nachweis nicht ausreichend. Er wird zusätzlich zur Originalrechnung als Kaufnachweis benötigt.
Welche Dokumente benötige ich, um im Schadensfall den Neuwert nachzuweisen?
In der Fahrradvollkaskoversicherung benötigen Sie die ursprüngliche Originalrechnung des Verkäufers sowie einen Nachweis über den Kauf des Fahrrads (z. B. einen Privatkaufvertrag).
