Im Tarif Excellent und Excellent Plus der Fahrradversicherung der Ammerländer Versicherung gelten zusätzlich besondere Garantien:
- Konditionsdifferenzdeckung
Beantragt der Versicherungsnehmer Anschlussversicherungsschutz für die Fahrrad-Vollkaskoversicherung und besteht zu diesem Zeitpunkt noch ein anderweitig gültiger, bereits gekündigter Fahrrad-Vollkaskovertrag für das gleiche Fahrrad, so gilt die Konditionsdifferenzdeckung, wie nachfolgend beschrieben.
1. Umfang der Differenzdeckung
a) Die Differenzdeckung leistet für solche Schadenereignisse, die in der anderweitig bestehenden Versicherung nicht oder nicht im vollen Umfang versichert sind.
b) Die Höchstentschädigung ist auf die Versicherungssumme des entsprechenden Vorvertrages
begrenzt. Sollte die Versicherungssumme höher sein als in diesem Vertrag, so ist die Höchstentschädigung auf die Versicherungssumme dieses Vertrages begrenzt.
2. Ausschlüsse
a) Keine Leistung wird für Schadenereignisse erbracht, welche unter den 2. Teil: Allgemeine Versicherungsbedingungen zum ROLAND Fahrrad-Schutzbrief fallen.
b) Die Differenzdeckung tritt nicht ein für Leistungen, die durch die anderweitig bestehende Versicherung nur deshalb nicht erbracht wurden, weil der Versicherungsnehmer mit der Zahlung des Beitrages in Verzug war oder der anderweitige Versicherer sich wegen vorsätzlicher Verletzung einer Obliegenheit oder arglistigen Verhaltens auf seine Leistungsfreiheit beruft. - Erweiterte Leistungsgarantie – Bestleistungsgarantie
- Bietet zum Zeitpunkt des Schadeneintritts ein in Deutschland zum Betrieb zugelassener Versicherer
einen leistungsstärkeren, allgemein zugängigen Tarif zur Fahrrad-Vollkaskoversicherung an, wird im Schadenfall
a) der Versicherungsschutz im Rahmen der versicherten Gefahren und Schäden erweitert;
b) eine ggf. vorhandene Entschädigungsgrenze entsprechend erhöht; - Die erweiterte Leistungsgarantie gilt für Einschlüsse bzw. Leistungserweiterungen eines anderen Versicherers
a) für die von diesem kein Zusatzbeitrag erhoben wird und
b) die in Höhe oder Umfang nicht bei der Ammerländer Versicherung VVaG versicherbar sind (auch nicht gegen Zusatzbeitrag). - Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt.
- Die erweiterte Leistungsgarantie gilt nicht
a) für berufliche und gewerbliche Risiken;
b) für Einschlüsse und / oder Leistungserweiterungen auf All-Risk-Basis;
c) Inhalte von Assistanceleistungen;
d) Vorsatz. - Der Versicherungsnehmer muss die weitergehenden Leistungen eines anderen Versicherers im Schadenszeitpunkt nachweisen. Als Nachweis dienen die Versicherungsbedingungen, Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen des anderen Versicherers, auf dessen Tarif sich der Versicherungsnehmer beruft. Ein leistungsstärkerer Tarif beinhaltet mindestens die Leistungseinschlüsse aus diesem Vertrag nach § 2 und erweitert diese.
- Bietet zum Zeitpunkt des Schadeneintritts ein in Deutschland zum Betrieb zugelassener Versicherer
- Besitzstandsgarantie
- Sollte sich bei einem Schadenfall herausstellen, dass der Versicherungsnehmer durch die Vertragsbedingungen zur Fahrrad-Vollkaskoversicherung des Vorvertrags beim vorherigen Versicherer in Bezug auf den Versicherungsumfang bessergestellt gewesen
wäre, wird nach den Versicherungsbedingungen des letzten Vertragsstandes des direkten Vorvertrags reguliert. Der Versicherungsnehmer hat in diesem Fall die Bedingungen des Vorversicherers zur Verfügung zu stellen. - Die Besitzstandsgarantie gilt nur insoweit,
a) ununterbrochen Versicherungsschutz bestand;
b) der Vorvertrag für ein inländisches Risiko abgeschlossen war;
c) der Vorvertrag nicht bei der Ammerländer Versicherung bestand;
d) die bei der Ammerländer Versicherung versicherte Versicherungssumme die Höchstersatzleistung darstellt. - Darüber hinaus gilt die Besitzstandsgarantie nicht für Schäden im Zusammenhang mit
a) Vorsatz;
b) beruflichen und gewerblichen Risiken;
c) Assistance- und sonstige versicherungsfremde Dienstleistungen;
d) Deckungen oder Teil-Deckungen nach dem Prinzip der „unbenannten Gefahren“ oder der „Allgefahrendeckung“. - Eine Besserstellung liegt vor, wenn einzelne Klauseln des Vorvertrages eine Besserstellung gegenüber den Klauseln aus diesem Vertrag bedeuten. Ausgenommen hiervon sind die Obliegenheiten nach § 17.
- Eine Entschädigung erfolgt nach der Klausel des Vorvertrages und wird nicht mit einer Klausel aus diesem Vertrag aufaddiert.
- Sollte sich bei einem Schadenfall herausstellen, dass der Versicherungsnehmer durch die Vertragsbedingungen zur Fahrrad-Vollkaskoversicherung des Vorvertrags beim vorherigen Versicherer in Bezug auf den Versicherungsumfang bessergestellt gewesen
- Innovationsklausel
Sind die bei Vertragsabschluss gültigen Bedingungen zum Excellent-Schutz im zum Schadenzeitpunkt gültigen Tarif zum Vorteil des Versicherungsnehmers geändert worden, so gelten diese verbesserten Bedingungen mit sofortiger Wirkung auch für diesen
Vertrag. Als Vorteil gilt, wenn sich der gesamte Tarif ausschließlich zum Vorteil geändert hat. Ausgenommen sind beitragspflichtige Zusatzeinschlüsse oder Assistanceleistungen, welche nicht durch die Ammerländer Versicherung VVaG erbracht werden.