Fahrradversicherung Rechner Ammerländer Versicherung
Sicherungen
Das Fahrrad muss jederzeit bei Nichtgebrauch mit einem eigenständigen verkehrsüblichen Schloss (kein Zahlenschloss) gesichert sein.
In einem ausschließlich selbstgenutzten abgeschlossenen Gebäude/Raum/Schuppen entfällt die Verschlussvorschrift
Rahmen-/Codierungsnummer
Fahrräder (auch aus Carbon), welche keine Rahmennummer haben, müssen bei der Polizei, beim Fachhändler oder beim Allgemeinen Deutschen Fahrrad Club e. V. (ADFC) codiert werden.
Die Rahmen-/Codierungsnummer muss auf der Originalfahrradrechnung vermerkt sein. Ist die Rahmen-/Codierungsnummer nicht auf der Rechnung enthalten, kann bei Antragstellung hilfsweise eine Kopie der Rechnung in Kombination mit dem Serviceheft (mit Rahmen-/Codierungsnummer) oder einem Fahrradpass (mit Rahmen-/Codierungsnummer) o. ä. eingereicht werden.
Ausnahme Onlineshop:
Ist die Rahmen-/Codierungsnummer nicht auf der Originalfahrradrechnung des Onlineshops vermerkt, so ist mit Antragstellung die Rechnungsnummer anzugeben. Zusätzlich benötigen wir zur genauen Identifikation des Fahrrades auch die Angabe der Rahmen-/Codierungsnummer.
Antragsaufnahme
Anträge dürfen nicht früher als ein Jahr vor Vertragsbeginn aufgenommen werden. Unterjährige Versicherungen werden grundsätzlich nicht gezeichnet.
Vertragsbeginn/-ablauf
Der Versicherer gewährt Versicherungsschutz ab beantragtem Versicherungsbeginn, frühestens jedoch einen Tag nach Antragstellung.
Vertragsdauer
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht einer der Vertragsparteien eine Kündigung zugegangen ist. Im Classic Schutz gilt für beide Vertragsparteien hierfür eine Frist von drei Monaten vor dem Ablauf des Versicherungsjahres. Im Exclusiv, Excellent und Excellent Plus Tarif gilt für den Versicherungsnehmer eine Frist von einem Tag.
Diebstahl-Zusatzversicherung für Familienfahrräder
Ergänzend zu dem versicherten Fahrrad besteht Versicherungsschutz pauschal auch für alle weiteren Fahrräder und Fahrradanhänger im Haushalt des Versicherungsnehmers ausschließlich für Schäden durch Diebstahl.
Der Versicherer erstattet die Kosten für ein neues Fahrrad gleicher Art und Güte (Neuwert). Die Entschädigungsleistung ist pro Jahr und Versicherungsfall je nach vertraglicher Vereinbarung auf 1.000,- EURO oder 3.000,- EURO begrenzt.
Fahrrad-Schutzbrief (nicht im Classic-Tarif enthalten)
- 24-Stunden-Service-Hotline
- Pannenhilfe direkt vor Ort
- Abschleppdienst, wenn eine schnelle Reparatur nicht möglich ist
- Weiter- bzw. Rückfahrt mit dem Taxi oder der Bahn
- Bergung
- Leih- / Mietfahrrad
- Fahrrad-Rücktransport
- Übernachtung im Notfall
- Werkstattvermittlung
- Notfallbargeld bis max. 1.500 EURO
- Psychologische Ersthilfe nach einem Verkehrsunfall
- Telefonische rechtliche Erstberatung (nach einem Verkehrsunfall mit dem Rad