Für die Fahrradversicherung der Ammerländer Versicherung gilt:
In der Fahrradversicherung der Ammerländer Versicherung istnichtversichert:
- Fahrräder, welche nicht durch eine Privatperson erworben wurden/ nicht zu privaten Zwecken genutzt werden
- Ausnahme: Die gewerbliche Nutzung ist abgedeckt, sofern die private Nutzung überwiegt. Das gilt auch für Menschen, die ein Dienstrad von ihrem Arbeitgeber erhalten, es aber selbst versichern müssen.
- Fahrräder, für die kein Original-Händlerkaufbeleg vorliegt
- Fahrräder mit einem Händlerverkaufspreis von mehr als 15.000,- EURO
- Fahrräder, die vom Eigentümer/ Versicherungsnehmer vermietet werden
- Eigenbauten/Umbauten
- Velomobile/vollverkleidete Fahrräder
- Dirt-Bikes
- Räder, für die eine Versicherungs- oder Führerscheinpflicht besteht
- Antragsteller, die sich in ungünstigen wirtschaftlichen Verhältnissen befinden (Insolvenz).
Generelle Ausschlüsse
- Schäden, die der Versicherungsnehmer vorsätzlich herbeigeführt hat
- Serienschäden sowie Rückrufaktionen seitens des Herstellers
- Aufwendungen für Wartungsarbeiten oder Inspektionen
Leistungsausschlüsse
Nicht versichert sind
- Schäden durch Vergessen, Liegen-, Hängen-, Stehenlassen oder Verlieren
- Schäden, die nicht die Funktion der Sache beeinträchtigen (z. B. Schrammen oder Schäden an der
Lackierung); - Schäden durch Rost oder Oxidation;
- Schäden, für die ein Dritter vertraglich einzustehen hat als Hersteller, Verkäufer, aus Reparaturauftrag oder sonstigem vertraglichen Verhältnis;
- Schäden und Folgeschäden infolge von Manipulationen des Antriebssystems oder durch nicht fachgerechte Ein- oder Umbauten