In der Fahrradversicherung der Ammerländer Versicherung gilt für die Entschädigung der Neuwert:
- Entschädigung bei Diebstahl
Der Versicherer erstattet die tatsächlich angefallenen Kosten für eine Ersatzbeschaffung in gleicher Art und Güte (Neuwert), maximal die vereinbarte Versicherungssumme. - Entschädigung bei Vandalismus/ Beschädigung
Der Versicherer erstattet die notwendigen Reparaturkosten (Ersatzteile in gleicher Art und Güte und Arbeitslohn), die die Verkehrs- und Funktionstüchtigkeit wiederherstellen, maximal die vereinbarte Versicherungssumme. - Voraussetzung für eine Entschädigung ist, dass die erforderlichen und tatsächlich angefallenen Kosten der Wiederbeschaffung oder Reparatur (gleicher Art und Güte) nachgewiesen werden (Nachweis durch Original-Händlerkaufbeleg oder Reparaturrechnung).
Voraussetzung für eine Entschädigung ist, dass die erforderlichen und tatsächlich angefallenen Kosten der Wiederbeschaffung oder Reparatur nachgewiesen werden (Nachweis durch Original-Händlerkaufbeleg oder Reparaturrechnung). Die entsprechende Reparaturrechnung der Fahrradwerkstatt muss Angaben zum versicherten Fahrrad (mindestens Marke, Typ, Rahmennummer) enthalten.