Der Beitrag und die damit die Kosten der Fahrradversicherung von der Ammerländer Versicherung richten sich nach dem Anschaffungswert des Fahrrads. Maßgeblich ist der Rechnungsbetrag auf der Originalrechnung.
Versicherungssumme / Kaufpreis:
Die Versicherungssumme ist der Kaufpreis. Diese setzt sich wie folgt zusammen:
- Kaufpreis des Rades (Neuwert)
- fest mit dem Fahrrad verbundene und zur Funktion des Fahrrades gehörende Teile
- loses mit dem Fahrrad verbundenes Zubehör, soweit es auf dem Händler-Kaufbeleg des Fahrrades aufgeführt ist
Rabattiertes Fahrrad:
Grundsätzlich wird der bezahlte Wert als Versicherungssumme angesetzt. Sollte auf der Rechnung jedoch der ursprüngliche Wert (nicht der UVP des Herstellers) des Fahrrades vermerkt sein (Neuwert), können Sie sich aussuchen, ob Sie den rabattierten oder ursprünglichen Wert zugrunde legen.
Gebrauchtes Fahrrad:
Für die Versicherungssumme wird der Wert, den der Erstbesitzer des Fahrrades bezahlt hat, zugrunde gelegt. Hier gelten die gleichen Regeln wie für ein neues bzw. rabattiertes Fahrrad.